2. Bundesliga

Punktabzug für Arminia

Bielefeld: Gelder aus Sicherungsfond beantragt

Punktabzug für Arminia

Auch das noch! Bielefelds Coach Ewald Lienen muss nun auch mit einem Punktabzug leben.

Auch das noch! Bielefelds Coach Ewald Lienen muss nun auch mit einem Punktabzug leben. picture alliance

Die Höhe des Punktabzugs richtet sich dabei nach der in Anspruch genommenen Summe aus dem Sicherungsfonds. Es wird mindestens ein Zähler abgezogen, die Obergrenze liegt bei drei Punkten. Die DFL gab allerdings nicht an, wie viel Geld Arminia Bielefeld in Anspruch nehmen will.

Pro Spielzeit kann eine Verein höchstens fünf Millionen Euro beantragen. Dieses Geld muss mit fünf Prozent verzinst werden und an den Ligaverband zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung ist Bedingung für den Erhalt der Lizenz für die Spielzeit nach der Inanspruchnahme der Gelder. Der Antrag der Bielefelder wird vom Ligavorstand bei seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag, den 18. April erörtert.

Damit rückt der Absturz in die Dritte Liga für den ehemaligen Bundesligisten erneut ein Stück näher. Bereits vor diesem Spieltag haben die Arminen zwölf Punkte Rückstand auf den Relegationsplatz, den momentan der VfL Osnabrück innehat. Auch unabhängig des Urteilsspruchs des Ligavorstand könnte im ungünstigsten Fall bereits am Wochenende der nahezu unvermeidliche Abstieg besiegelt sein.

Arminia Bielefeld geriet wegen des Neubaus der Osttribüne in finanzielle Schieflage. Bereits im Frühjahr drohte die Insolvenz, die gerade nochmals abgewendet werden konnte. Doch die Vereinskasse befand sich weiter im Sinkflug. Geschäftsführer Ralf Schnitzmeier hatte unlängst den Schuldenstand auf rund 27 Millionen Euro beziffert. Um die Last zu verringern, wurde Anfang April das Stadion aus dem Verein ausgegliedert und in eine eigene Gesellschaft überführt.

Der Sicherungsfonds ist als Anhang VIII Teil der Lizenzierungsordnung und wurde von der Generalversammlung des Ligaverbandes am 31. Juli 2004 beschlossen. Zweck des Sicherungsfonds ist es, kurzfristig Liquiditätsengpässe zu überbrücken, um im Interesse aller Lizenzklubs den Spielbetrieb nicht zu gefährden.