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Schummel-Diesel muss zurückgenommen werden

Urteil im Abgas-Skandal

Schummel-Diesel muss zurückgenommen werden

Beanstandeter Motor EA189: Unzumutbar langer Zeitraum bis zur Nachbesserung?

Beanstandeter Motor EA189: Unzumutbar langer Zeitraum bis zur Nachbesserung? Hersteller

Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hält dieses Urteil für "bahnbrechend": Erstmals ist ein Gericht zu dem Urteil gelangt, dass die Nichteinhaltung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte einem erheblichen Mangel gleichkommt und insofern ein Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist. Dem Kunden sei nicht zuzumuten, länger als ein halbes Jahr auf die sogenannte Nacherfüllung – also auf die Mängelbeseitigung durch Umrüstung – zu warten. Vor Gericht vorstellig geworden war ein Ehepaar aus München, Besitzer eines Seat Ibiza, unter dessen Haube der beanstandete 1,6-l-Diesel vom Typ EA189 arbeitet. Das Landgericht München (Az. 23 O 23033/15) wies den Händler jetzt an, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Als wegweisend wird dieses Urteil deshalb gesehen, weil die Rechtsprechung bislang eine andere Sichtweise vertreten hat. Der vorliegende Mangel sei nicht als "erheblich" einzustufen, die Umrüstung bereits eingeleitet und außerdem kostengünstig durchzuführen. Neun Urteile haben deutsche Gerichte in diesem Zusammenhang schon gefällt, acht Mal wurden die Klagen abgewiesen.

Seat Ibiza

Urteil: Das Landgericht München verurteilte einen Händler zur Rücknahme eines Seat Ibiza. Hersteller

Laut Volkswagen wird der betroffene Händler in Berufung gehen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert denkt indessen, dass das Urteil "voraussichtlich auch einer Überprüfung im Berufungsverfahren Stand halten" wird. Das Oberlandesgericht Oldenburg habe bereits einen unbeleuchteten Aschenbecher bei einem Raucherpaket "für erheblich" genug gehalten, um ein Rücktrittsrecht darauf zu gründen. Und das Oberlandesgericht Hamm sei zu dem Ergebnis gelangt, dass die fehlenden seitlichen Begrenzungslinien einer Rückfahrkamera in einem Mercedes-Modell zum Rücktritt berechtigten.

Weitere Verhandlungen zum Thema sind derzeit noch anhängig. Teils richten sie sich gegen Händler, teils aber auch gegen VW als Hersteller selbst. "Die ersten Entscheidungen über die direkt gegen VW gerichteten Klagen von Autokäufern werden ebenfalls ein wichtiger Meilenstein im gesamten Abgasskandal sein", erklärt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr und Freiburg, die nach eigenen Angaben bundesweit mehrere tausend Geschädigte im VW-Skandal vertritt. Indessen hat VW mit dem Rückruf der von der Schummel-Software betroffenen Caddy-Modelle begonnen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die entsprechende Freigabe für den Typ Caddy 4 mit 1,6-TDI-Motoren, manueller Schaltung und N1-Zulassung erteilt. Der Golf wird seit Ende April in die Werkstatt beordert, für den Passat liegt hingegen noch immer keine KBA-Freigabe vor.

Gutschein von GM

General Motors wiederum ist in den USA wegen beschönigender Verbrauchsangaben in die Kritik geraten. Die Besitzer der betroffenen Modelle Chevrolet Traverse, GMC Acadia, und Buick Enclave bekommen einen Einkaufsgutschein im Wert von 450 bis 900 Dollar.

ule