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Kraftstoff hamstern: Was ist erlaubt?

Der Gesetzgeber setzt Grenzen

Kraftstoff hamstern: Was ist erlaubt?

Erscheint verlockend: Billig-Kraftstoff in Reservekanister abzufüllen und auf Vorrat zu lagern.

Erscheint verlockend: Billig-Kraftstoff in Reservekanister abzufüllen und auf Vorrat zu lagern. Dekra

Beim Blick auf die aktuellen Kraftstoffpreise können Autofahrer ihr Glück kaum fassen. Ein Glück allerdings, das manchem recht fragil erscheint. Die sorgenvolle Frage steht im Raum, ab wann sich die Preisspirale wieder nach oben dreht. Verlockend erscheint es da, für solch teure Zeiten vorzusorgen, indem man Billig-Sprit oder –Diesel jetzt einkauft und im Keller oder der Garage lagert. Ein Unterfangen, das allerdings nicht ganz ungefährlich ist und deshalb strengen Regeln unterliegt:

Garage:

Der Gesetzgeber erlaubt es nur, maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in Kleingaragen einzulagern. Dazu müssen speziell zugelassene, dicht verschlossene, bruchsichere und nicht brennbare Behälter verwendet werden.

Tiefgarage und Keller:

Für Tiefgaragen – etwa von Wohnanlagen – gelten noch strengere Vorschriften. Laut ADAC dürfen hier "nur unerhebliche Mengen" an Kraftstoff aufbewahrt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einer Geruchsbelästigung oder, schlimmer noch, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Nachbarn und Mitbewohnern kommt. Das gilt besonders auch für Kellerräume. Sinnvoll ist es zudem, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Unter Umständen ist hier nämlich vermerkt, dass das Lagern von Benzin oder Diesel ein "vertragswidriger Gebrauch der Mietsache" ist.

Risiko: Die leicht entzündlichen, giftigen Dämpfe können aus dem Reservekanister entweichen, es besteht also sowohl Vergiftungs- als auch erhöhte Brandgefahr. Außerdem sind die meisten Garagen baulich überhaupt nicht für die Lagerung von Treibstoff geeignet. Ihr Boden ist in den meisten Fällen nicht flüssigkeitsdicht versiegelt. Auslaufender Kraftstoff kann auf diese Weise ins Grundwasser gelangen und somit üble Umweltschäden verursachen.

Kraftstoffpreise

Das freut die Autofahrer: So billig ist Kraftstoff lange nicht gewesen. ule

Auto:

Im Fahrzeug selbst ist nur eine Höchstmenge von 60 Litern pro Reservekanister erlaubt. Dieser muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und fest verschließbar, dicht und bruchsicher sein. Am besten wird der Kanister gut befestigt im Kofferraum untergebracht. Dort ist er am weitesten von den Auto-Insassen entfernt.

Risiko: Bei hohen Temperaturen entweichen möglicherweise giftige Dämpfe, die dann ins Wageninnere vordringen. Das so entstehende Luftgemisch kann schon von einem minimalen Funken entzündet werden. Außerdem dehnt sich Kraftstoff bei Hitze aus, deshalb darf der Kanister nie randvoll befüllt werden. Besondere Vorsicht ist bei Kunststoffkanistern geboten. Der Dekra rät dazu, solche Behältnisse spätestens fünf Jahre nach dem aufgeprägten Herstellungsdatum auszutauschen, da sie mit der Zeit spröde werden. Sinnvoll ist es außerdem, den Treibstoff im Kanister regelmäßig zu ersetzen. Grund: Bei älterem Benzin verringert sich die Zündfähigkeit, bei Diesel kann sich laut Dekra der Biodieselanteil verändern. Und schließlich: Wer den Kanister im Kofferraum oder im Fahrgastraum befüllt, riskiert Brandgefahr durch elektrostatische Aufladung. Das Behältnis sollte daher immer außerhalb des Autos "betankt" werden.

Ausland:

Je nach Reiseland gibt es hier unterschiedliche Vorschriften zu beachten. In Frankreich, Österreich oder Italien beispielsweise dürfen zehn Liter mitgenommen werden, die Schweiz erlaubt 20 Liter, während Kroatien, Bulgarien oder Luxemburg den Kraftstoff-Transport im Auto ganz verbieten.

Innerhalb der EU gelten keine Zollgrenzen mehr. Wer mehr als 20 l nach Deutschland einführt, muss laut ADAC allerdings Mineralölsteuer bezahlen.