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Schneepflug: Nicht überholen

Wenn der Winterdienst unterwegs ist

Schneepflug: Nicht überholen

Winterdienst im Einsatz: Hier zu überholen, ist ein riskantes Fahrmanöver.

Winterdienst im Einsatz: Hier zu überholen, ist ein riskantes Fahrmanöver. ADAC

Mit dem Winterdienst ist es so eine Sache. Kommt er nicht, lamentieren Autofahrer über tief verschneite Straßen. Kommt er doch, ist er ihnen ein Dorn im Auge, weil sie ergeben hinter dem orangefarbenen Räumgerät herzuckeln müssen. So mancher lässt sich in dieser Situation dazu hinreißen, ein halsbrecherisches Überholmanöver zu starten. Davon ist allerdings "dringend abzuraten", wie der ADAC warnt. Erstens einmal, weil man es ja sowieso schon mit problematischen Fahrbedingungen zu tun hat, mit durch Schneefall behinderter Sicht beispielsweise und glatten Fahrbahnen. Und zweitens, weil das Überholen des Schneepflugs meistens überhaupt nichts bringt. Vor dem Winterdienstfahrzeug ist die Straße weder geräumt noch gestreut, das zwingt das Tempo gleich wieder herab und pulverisiert den Zeitvorsprung. In besonderem Maße gilt die Überhol-Warnung, wenn mehrere Räumfahrzeuge auf mehrspurigen Straßen versetzt nebeneinander unterwegs sind.

Suppe aus Salz und Schnee

Ebenso kontraproduktiv ist es, dem Räumfahrzeug in aller Ungeduld zu nah auf die Pelle zu rücken. "Wer zu nah auffährt, wird mit einer Mischung aus Salz und Schnee bespritzt", erklären die ADAC-Experten. Diese Suppe verschmiert die Windschutzscheibe und beeinträchtigt das Sicht. Besser ist es daher, auf Abstand zu gehen. Auch hier gilt die Faustformel "halber Tacho".

Unterschätzt wird häufig die Gefahr, die von einem entgegenkommenden Winterdienstgefährt ausgeht. Diesem sollte ausreichend Platz gelassen werden – denn die Schneeschaufel ist meist breiter als das Fahrzeug selbst. Übrigens besteht keinerlei Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen. Von Autofahrern wird verlangt, dass sie ihre Geschwindigkeit und ihre Fahrweise den Wetterbedingungen anpassen. Außerorts gilt laut ADAC eine Räum- und Streupflicht nur bei besonders gefährdeten und gefährlichen Fahrbahnstellen, für Rad- und Gehwege besteht sie überhaupt nicht.

Schneepflug in Einsatz

Wird häufig unterschätzt: Die Schaufel des Schneepflugs ist oft breiter als das Fahrzeug selbst. dpp AutoReporter

Und wie sieht es innerorts aus? Hier müssen Straßen bei Eis und Schnee an gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden. Solche Stellen können belebte und gekennzeichnete Fußgängerwege sein, aber auch Übergänge an Kreuzungen.

Radler dürfen auf die Straße

Radwege müssen innerorts nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen vom Schnee befreit werden. Wenn ein solcher Radweg hoffnungslos zugeschneit ist, dürfen Radler die Radwegbenutzungspflicht beiseite lassen und die Straße benutzen. Kommt es zu einem Unfall auf einem geräumten Radweg, so heißt es beim ADAC, dann treffe den Radfahrer in aller Regel eine Mitschuld.

Auf Kundenparkplätzen – vorm Supermarkt beispielsweise, oder vorm Möbelhaus – muss der Eigentümer einer grundsätzlichen Räum- und Streupflicht nachkommen. Das heißt aber nicht, dass der Kunde auf einem vollständig geräumten Parkplatz bestehen darf. Der ADAC: "Es genügt, wenn einzelne Zugänge zu Gebäuden oder Parkflächen geräumt und gestreut sind".