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Blitzer-Apps sind verboten

Bußgeld und ein Flensburg-Punkt drohen

Blitzer-Apps sind verboten

Geschwindigkeitsmessung: Vor solchem Unheil am Straßenrand sollen "Blitzer-Apps" warnen.

Geschwindigkeitsmessung: Vor solchem Unheil am Straßenrand sollen "Blitzer-Apps" warnen. dpp Auto Reporter

Dumm, wenn das neue Jahr gleich damit beginnt, dass man in eine Geschwindigkeitsmessung gerät und dabei viel zu schnell war. Als praktische Prophylaxe locken da Radarwarner, entweder ins Navi integriert oder in Gestalt einer "Blitzer-App" aufs Smartphone geladen. Das eine ist allerdings so illegal wie das andere, wie das Oberlandesgericht Celle jetzt entschieden hat (Az. 2 Ss (OWi) 313/15).

Zu verhandeln galt es den Fall eines Autofahrers, der von der Polizei angehalten worden war, weil er auf der Autobahn die Fahrspur gewechselt hatte, ohne dabei zu blinken. Bei der Kontrolle erspähten die Beamten ein Smartphone, vorbildlich in einer Haltung am Armaturenträger befestigt – nur leider mit aufgerufener und in Betrieb befindlicher Blitzer-App. Auch eine GPS-Verbindung war aufgebaut. Das Amtsgericht Winsen/Luhe ahndete dies mit 75 Euro Bußgeld und einem Flensburg-Punkt. Wie die DAS-Rechtsschutzversicherung zu berichten weiß, wollte der betroffene Autofahrer dieses Urteil nicht akzeptieren. Niemand könne schließlich beweisen, dass die App zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich funktioniert habe, und außerdem diene ein Smartphone ganz anderen Zwecken als zur Blitzer-Warner, daher sei es nach der Straßenverkehrsordnung auch nicht verboten.

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte indes das Urteil der Kollegen aus Winsen/Luhe. Der Rechtslage nach entspreche ein Smartphone mit Blitzer-App einem Navi mit Warnfunktion vor Tempomessungen. Ob die App tatsächlich funktioniert habe, sei nicht entscheidend. Von Bedeutung sei nur, dass der Fahrer ein betriebsbereites Gerät bei sich gehabt habe, dss dazu bestimmt gewesen sei, vor Tempokontrollen zu warnen.

Präzedenzfall geschaffen

Grundlage für das Urteil bildet §23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO). Er legt fest, dass Autofahrer keine technischen Geräte betreiben oder betriebsbereit bei sich haben dürfen, die dazu bestimmt sind, "Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung anzuzeigen oder zu stören". Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist deshalb so wichtig, weil sie letztlich einen Präzedenzfall schafft. Als der genannte Paragraph formuliert wurde, war die Smartphone-Ära noch weit weg, gemeint waren damals nur die üblichen Radarwarn- und störgeräte.

Wie die Stiftung Warentest mitteilt, gilt das Verbot der Blitzer-App übrigens nur für den Fahrer selbst. Der Beifahrer hingegen darf ein Smartphone mit solchem Mini-Programm benutzen, putzigerweise jedoch den Fahrer nicht vor Blitzern warnen. Interessantes Detail in diesem Zusammenhang: Die Radarwarner-App war den kontrollierenden Autobahnpolizisten nur deshalb aufgefallen, weil einer von ihnen "zufällig" die gleiche benutzt hatte. Freilich nur "als Beifahrer", wie er laut Stiftung Warentest vor Gericht aussagte.

Weshalb Radarwarner im Auto illegal sind, Blitzer-Warnungen via Radiomeldung aber nicht – das bleibt wohl eines der Mysterien im Autofahrerleben.