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Schädlicher Knalleffekt

Silvester-Risiken für Auto und Fahrer

Schädlicher Knalleffekt

Brandgefährlich fürs Auto: Bei nicht sachgemäßen Gebrauch können Silvesterraketen und –böller Schäden am fahrbaren Untersatz verursachen.

Brandgefährlich fürs Auto: Bei nicht sachgemäßen Gebrauch können Silvesterraketen und –böller Schäden am fahrbaren Untersatz verursachen. Renate Tröße/pixelio.de

Das mitternächtliche Feuerwerk gehört zu Silvester dazu wie die guten Wünsche fürs neue Jahr oder das vielstimmig gesungene "Auld Lang Syne" am New Yorker Times Square. So mancher blickt dabei indes sorgenvoll die Straße entlang, wo sein fahrbarer Untersatz geparkt steht. Was passiert eigentlich, wenn eine in Feierlaune abgefeuerte Rakete das Auto trifft oder ein Böller just unter der Vorderachse explodiert? Prinzipiell geben Fachleute für solche Fälle Entwarnung. "Im freien Verkauf erhältliche Feuerwerkskörper stellen bei korrekter Anwendung für die Blechkarossen kaum Gefahr dar", sagen Experten des ADAC. Falle eine ausgebrannte (!) Rakete direkt auf ein Auto, seien selbst bei Cabrios mit Stoffverdeck "keine größeren Schäden" zu erwarten.

Wenn Chinaböller auf der Motorhaube zünden

Die Schlüsselworte hierbei lauten "bei ordnungsgemäßem Gebrauch". Erlaubt sich ein Scherzkeks nämlich das gar nicht witzige Unterfangen, Raketen aus kurzer Entfernung aufs Auto abzufeuern oder Chinaböller auf der Motorhaube zu zünden, sieht die Sache unter Umständen anders aus. Brennt der Treibsatz dabei "in direktem Kontakt mit dem Material ab", passiert es womöglich doch, dass Scheiben brechen oder der Lack beziehungsweise der Innenraum mit Schmauchspuren ins neue Jahr gehen.

Gut ist es in solchen Fällen immer, wenn der Übeltäter ausfindig zu machen ist. Dann muss er für den Schaden aufkommen. Bleibt der Verursacher des Malheurs hingegen unbekannt, springt entweder die Vollkasko ein oder – wenn es speziell um die Scheiben geht – die Teilkasko. Sicherheitshalber sollte das Auto daher dem frohen Treiben um Mitternacht entzogen werden. Entweder, indem es in die Garage (sofern vorhanden) verfrachtet wird, oder aber, indem es die Nacht in einer etwas ruhigeren Seitenstraße verbringt.

Problem Restalkohol

Führerschein in Gefahr: Nach ausgiebigem Zuprosten kann der Blutalkoholwert auch am Neujahrstag noch so hoch sein, dass keine Fahrtüchtigkeit gegeben ist.

Führerschein in Gefahr: Nach ausgiebigem Zuprosten kann der Blutalkoholwert auch am Neujahrstag noch so hoch sein, dass keine Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Lizzy Tewordt/pixelio.de

Damit, so der ADAC, sei es auch vor den Umtrieben angetrunkener Passanten sicher. Was gleich das nächste Stichwort liefert: Die meisten Autofahrer sind vernünftig genug, um sich für die Heimkehr von der Silvesterfeier ein Taxi zu bestellen. Was aber oft unterschätzt wird, ist die führerscheingefährdende Auswirkung des Restalkohols noch am nächsten Tag. "Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde ca. 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab", sagt Dr. Don de Vol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen. "Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert." Das aber bedeutet, dass nach einem ausgiebigen Zechgelage zu Silvester auch am Neujahrstag noch ein recht ordentlicher Blutalkoholgehalt die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann.

Wer erwischt wird, dem drohen ab 0,5 Promille nicht nur ein saftiges Bußgeld (500 Euro für Ersttäter, bei einer Vorstrafe 1000, bei Wiederholungstätern sogar 1500 Euro) und vier Flensburg-Punkte, sondern auch drei Monate 2012 ohne Führerschein.

Gerhard Windpassinger