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Millionenbranche Berater: Was die EuGH-Vorlage bedeutet

BGH wendet sich an Luxemburg

Millionenbranche Berater: Was die EuGH-Vorlage bedeutet

Soll für Klarheit hinsichtlich der millionenschweren Beraterprovisionen sorgen: Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg.

Soll für Klarheit hinsichtlich der millionenschweren Beraterprovisionen sorgen: Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg. IMAGO/imagebroker

Denn einerseits hatte der Termin beim BGH Ende Februar ergeben, dass das Karlsruher Gericht so manche Regel für die Spielervermittler kritisch sieht. Zudem erhalten FIFA und DFB, in diesem Fall als nationaler Stellvertreter des Weltverbandes, durch den EuGH europaweite Klarheit. Andererseits: Hätte der BGH keine Zweifel an der Wirksamkeit, würde er kaum dem EuGH vorlegen. Im Kern geht es dabei um die Frage: Wie sehr dürfen die Verbände den Wettbewerb beschränken, um legitime Ziele wie Vertragsstabilität oder Minderjährigenschutz zu erreichen?

Für letzteren etwa soll in den Augen der Verbände das Provisionsverbot für Berater bei Unter-18-Jährigen sorgen, damit Jugendliche eine von sportlichen und weniger von monetären Interessen geleitete Karrierebegleitung erhalten. Unter anderem dagegen, aber auch gegen die Registrierungs- und Unterwerfungspflicht unter die Verbandsgerichtsbarkeit hatten sich die Kläger von der Agentur Rogon gewandt.

Dopingkontrollregel als "sportliche Regel"?

"Für den Bereich des Sports ist bereits entschieden, dass Regelungen wie zum Beispiel Dopingkontrollen, die sich unmittelbar auf die Organisation des sportlichen Wettkampfs beziehen und diesen Wettbewerb einschränken, unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein können, insbesondere wenn sie einem übergeordneten Zweck dienen. Ob dies auch für lediglich indirekt betroffene Parteien gilt, ist bisher jedoch noch nicht entschieden", erklärt der Düsseldorfer Kartellrechtler Mirko Gleitsmann von der Kanzlei Herbert Smith Freehills. Der kartellrechtliche Prüfungsmaßstab ist hierbei der sogenannte Meca-Medina-Test, benannt nach dem spanischen Langstreckenschwimmer David Meca Medina, der gegen eine Dopingsperre klagte. Der EuGH sah die Dopingkontrollregeln allerdings als legitime Wettbewerbsbeschränkung an. Mit der Frage, ob sie wie die Dopingregularien als "sportliche Regel" gelten können, muss sich der EuGH nun also auch mit Blick auf die Spielervermittlerregeln auseinandersetzen.

"Der Begriff der 'sportlichen Regel' ist für Juristen nicht zuverlässig zu fassen, da müssen die Gerichte eine gemeingültige Anleitung geben. Und damit es dann künftig auch nur eine Anleitung gibt, was eine sportliche Regel ist, macht das am besten der EuGH für alle Gerichte in Europa", begrüßt Dr. Martin Stopper die Vorlage nach Luxemburg. Der erfahrene Jurist vertritt den DFB in der Sache und begleitete das Verfahren bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main. Letzteres gab den Verbänden in zentralen Punkten recht, kippte aber die Unterwerfungspflicht unter die Sportgerichte. In der Folge war der Rechtsstreit vor den BGH gegangen.

Es geht um eine Milliardensumme

Erst wenn der EuGH eine Leitlinie zu "Meca Medina" erstellt hat, wird der BGH zu materiellen Fragen entscheiden, etwa zum Provisionsverbot bei Minderjährigentransfers oder zu Weitervermittlungshonoraren. "Für den organisierten Sport, der in den letzten Jahren immer häufiger vor den Kartellgerichten landet, ist es gut und wichtig, dass dem EuGH diese Fragen zur Entscheidung vorgelegt wurden - denn hier fehlt es bisher an einheitlichen und damit verlässlichen Regeln", sagt Stopper. Für die Branche ist das Thema durchaus bedeutsam. Laut FIFA-Erhebungen wurden 2022 knapp 600 Millionen Euro an Provisionen bezahlt alleine für internationale Transfers. Die Zahl für Wechsel innerhalb der Landesgrenzen dürft mindestens ebenso hoch sein, es geht also um eine Milliardensumme.

Nicht zuletzt deshalb hatte die FIFA zu Jahresbeginn neue Regeln erlassen, die unter anderem Obergrenzen für die Provisionen vorsehen. Doch auch diese wurden bereits wiederholt attackiert, das Landgericht Dortmund sprach jüngst eine vorläufige einstweilige Verfügung aus. Das Landgericht Mainz legte nach einer Klage direkt dem EuGH vor. Dieser kann nun beide Verfahren zusammenziehen.

Benni Hofmann