Regionalliga

Koch schließt Satzungsänderungen nicht aus

Nach BGH-Urteil zu Wilhelmshaven

Koch schließt Satzungsänderungen nicht aus

Dem ehemaligen Sportgerichts-Vorsitzenden und heutigen DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch steht viel Arbeit bevor.

Dem ehemaligen Sportgerichts-Vorsitzenden und heutigen DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch steht viel Arbeit bevor. picture alliance

"Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig analysieren", teilte Koch am Dienstagnachmittag mit. "Auf dieser Grundlage werden wir sehr schnell klären müssen, was zu tun ist, um den Verpflichtungen als deutscher Fußball gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachkommen zu können und dem international gültigen Spieler-Transferrecht auch in Deutschland zur Durchsetzung zu verhelfen", ergänzte der für Rechtsfragen im DFB zuständige Koch.

Der DFB hatte in dem Prozess die Interessen des NFV vertreten. Wie es nach dem Richterspruch nun konkret weitergeht, steht noch nicht fest. Weder der DFB noch der NFV konnten sagen, wie das BGH-Urteil - das immer auch eine Grundsatzentscheidung ist - umgesetzt werden kann. Allerdings schloss Koch Satzungsänderungen nicht aus. "Ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen ist ein rechtssicherer Spielbetrieb nicht möglich. Gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen müssten umgehend auf den Weg gebracht werden", sagte der DFB-Vizepräsident.

Wilhelmshaven hatte sich geweigert, eine Abfindungsentschädigung für einen früheren Spieler zu zahlen. Eine solche Zahlung sieht die FIFA in ihren Transferregularien vor. Der SVW weigerte sich, wurde zunächst zu einem Punktabzug und letztendlich zum Zwangsabstieg verurteilt.

jer/dpa