FIFA

FUT-Urteil revidiert: EA entgeht Millionen-Glücksspielstrafe

Pack-Praktik in den Niederlanden nicht lizenzpflichtig

FUT-Urteil revidiert: EA entgeht Millionen-Glücksspielstrafe

EA hat den FUT-Rechtsstreit vor den Raad van State gewonnen.

EA hat den FUT-Rechtsstreit vor den Raad van State gewonnen. Bloomberg via Getty Images

Schon im Oktober 2019 hatte die niederländische Glücksspiel-Aufsicht (KSA) den FIFA-Entwickler mit Strafzahlungen belegt: 250.000 Euro für jede weitere Woche, in der in den Niederlanden mit FIFA Points über Echtgeldeinsatz die Packs von FIFA Ultimate Team (FUT) erworben werden konnten - bis zu einer Maximalstrafe von fünf Millionen Euro.

Da die Sanktion sich sowohl gegen eine Schweizer Tochtergesellschaft von EA als auch gegen den Mutterkonzern richtete, verdoppelte sich der Satz - zehn Millionen Euro standen auf dem Spiel. Nach EA-Beschwerde bestätigt und gerichtlich beschlossen wurde die Maßnahme etwa ein Jahr später durch das Bezirksgericht Den Haag.

Den Haag-Urteil von höherer Instanz einkassiert

Wiederum anderthalb Jahre danach ist dieses Urteil auf Berufung des Entwicklers hin jedoch einkassiert worden: Der niederländische Raad van State - das oberste nationale Verwaltungsgericht - revidierte die Entscheidung am Mittwoch. Die Pack-Praktik in FUT sei kein lizenzpflichtiges Glücksspiel, EA muss folglich nicht zahlen.

Die Argumentation der KSA hatte sich vornehmlich auf zwei Pfeiler gestützt: Beim Kauf und Öffnen von Packs handle es sich um "ein separates Spiel", da während der eigentlichen Kernaktivität - der Austragung von virtuellen Fußballpartien - keine Packungen geöffnet werden können.

Zudem existiere ein signifikanter externer Schwarzmarkt für FUT-Items, der die Problematik außerhalb des geschlossenen FIFA-Kosmos in die reale Welt und die reale Wirtschaft trage. Beide Argumentationsstränge wurden von EA widerlegt, der Raad van State gab dem Milliardenkonzern recht.

"Packs und Inhalt sind kein Selbstzweck"

Das oberste Verwaltungsgericht fokussierte sich auf das Große und Ganze, die absolute Mehrheit der Packs könne nur durch Gameplay geöffnet werden - was auf Geschicklichkeit basiert. Darüber hinaus sollen die Packungen laut Raad van State lediglich dem Spielen des Spiels dienen. "Die Packs und deren Inhalt sind kein Selbstzweck" geht aus dem Urteil hervor.

Der KSA ist es offenbar nicht gelungen, das Gegenteil zu beweisen. Es sei unbestritten, dass der FUT-Modus ein Geschicklichkeitsspiel ist - die Packs sollen diesem lediglich ein Glücks- oder Zufallselement hinzufügen. Zudem schrieb das Verwaltungsgericht den Packs eine "Mehrzweckfunktion" zu.

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Sie sollen erstens die Unsicherheit, die bei der Zusammenstellung einer realen Fußballmannschaft auftritt, simulieren. Zweitens stellen sie angeblich sicher, "dass es im Ökosystem des Spiels keine unendliche oder unrealistische Menge an Top-Spielern gibt". Drittens sollen sie das Spiel durch die stetig wachsende inhaltliche Vielfältigkeit "nachhaltiger" machen.

Entscheidung mit großer Signalwirkung?

Zum zweiten Argumentationspfeiler der KSA führten EA - und letztlich auch Raad van State - an, dass die "Handelbarkeit der Packungen auf dem Schwarzmarkt relativ" sei. Der externe Schwarzmarkt konzentriere sich hauptsächlich auf den Handel mit kompletten Accounts, weniger mit einzelnen Packs oder Inhalten.

Es ist ein harter Schlag für all diejenigen, die seit Jahren gegen die Glücksspielmechanismen in Ultimate Team ankämpfen. Das Urteil des Raad van State könnte Signalwirkung für zukünftige Rechtsstreits haben und EA in seinem kompromisslos profitorientierten sowie FUT-zentrierten Ansatz nur weiter bestärken.

Niklas Aßfalg

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