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Keine Einigung mit Antoine Hey

Nord: Neumünster

Keine Einigung mit Antoine Hey

Erwartungsgemäß blieb eine Einigung zwischen beiden Parteien aus, so dass sich der Verein und der 33- Jährige vor Gericht ein weiteres Stelldichein geben werden.

Hey beruft sich auf einen angeblich im April mündlich geschlossenen Trainervertrag für die Saison 2004/ 2005. Allerdings: Den schriftlichen Entwurf hatte er vier Wochen lang vorliegen, ohne diesen zu unterzeichnen. Nach immer mehr über die Lokalpresse gestreuten Forderungen an die Vereinsverantwortlichen wurde Hey am 11. Mai beurlaubt.

Richterin Dr. Sabine Göldner schlug jetzt eine Abfindungszahlung in Höhe von 7500 Euro vor - der VfR lehnte ab. Der Klub bestreitet die Existenz zweier Verträge - Hey sollte auch als Spieler weitermachen - und beruft sich auf den schriftlich fixierten Spieler- Vertragstext, der mündliche Nebenabreden ausschließt. Nun heißt es: Fortsetzung folgt.

A. Schmuck