Bundesliga

VfB darf weiter für "bwin" werben

Stuttgart: Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt

VfB darf weiter für "bwin" werben

Werbebanden im Stuttgarter Gottlieb-Daimler-Stadion

Laut Gericht vorerst erlaubt: Werbebanden im Stuttgarter Gottlieb-Daimler-Stadion. imago

Per Verfügung hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe am 10. August den Profivereinen verboten, weiter für "bwin" zu werben, da es sich hierbei um unerlaubte Sportwetten handele. Als Begründung führte die Behörde die Entscheidung des Landes Sachsen an, das "betandwin" und "bwin" die Lizenz entzogen und somit weitere Tätigkeiten untersagt hatte.

Gegen diese Entscheidung legte der VfB per Eilantrag Beschwerde ein. Und die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichtes Stuttgart gab dem Antrag des Bundesligisten statt. Am Montag teilte die Kammer mit, es bestünden "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe".

Die Tätigkeit von "bwin" sei nach "einfachem Gesetzesrecht zwar illegal", weil nach der Untersagung durch das Regierungspräsidium Chemnitz bundesweit keine Erlaubnis für diese Wetten bestehe. Aber im Hinblick auf die Gültigkeit einer vom Bundesverfassungsgericht im März eingeräumten Übergangsregelung "unter dem Aspekt der europarechtlich gewährleisteten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit" ergäben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Untersagungsverfügung.

Zudem betonten die Richter die wirtschaftlichen Konsequenzen, die sich durch das Verbot für den VfB Stuttgart ergeben hätten. Eine sofortige Kündigung der Partnerschaft würde den Stuttgartern den auf rund 800.000 Euro geschätzen Sponsorenbeitrag kosten.

Ob damit der Rechtsstreit zwischen dem Bundesligisten und den Behörden beendet ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Beide Parteien können vor dem Verwaltungsgericht Baden-Württemberg noch Einspruch einlegen.