Bundesliga

Fall Petersen geht vor das DFB-Bundesgericht

Freiburg legt Berufung gegen die Sperre ein

Fall Petersen geht vor das DFB-Bundesgericht

Um die Rücknahme dieses Platzverweises kämpft Freiburg: Referee Tobias Stieler verweist Nils Petersen des Feldes.

Um die Rücknahme dieses Platzverweises kämpft Freiburg: Referee Tobias Stieler verweist Nils Petersen des Feldes. imago

SC-Anwalt Prof. Christoph Schickhardt hatte unmittelbar nach dem Urteilsspruch auch den Gang vor ein ordentliches Gericht, um dort eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, als mögliche Reaktion bezeichnet.

Das DFB-Bundesgericht soll sich nun nicht mit einem Einspruch gegen die Gelbe oder Gelb-Rote Karte befassen, denn hier scheinen die Rechtsmittel ausgeschöpft. In den betreffenden Paragraphen 11 und 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB heißt es ausdrücklich: "Das Sportgericht entscheidet endgültig." Eine weitere Instanz, wie das Bundesgericht, ist nicht vorgesehen. Damit wäre die Verbandsgerichtsbarkeit ausgeschöpft und die Möglichkeit eröffnet, vor ein ordentliches Gericht zu gehen.

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Schickhardt hatte bereits in der gestrigen Verhandlung argumentiert, dass die Gelbe Karte nicht wirksam sei, wenn sie von dem Spieler nicht wahrgenommen wurde. Das Sportgericht schenkte Petersens Aussage in der Tat Glauben, dass er die erste Verwarnung nicht registriert hatte, verzichtete jedoch auf eine Annullierung, weil die DFB-Vorschriften dieses lediglich bei einem Wahrnehmungsirrtum des Schiedsrichters zulassen. Das heißt, der Unparteiische muss sich geirrt haben, was den Spieler betrifft oder es hat überhaupt keine Berührung beziehungsweise kein Meckern vorgelegen. Das ist bei Petersen nicht der Fall.

Stieler verzichtet auf Wortlaut-Wiedergabe

Der SC-Stürmer hatte in der Verhandlung freimütig eingeräumt: "Ich weiß, dass ich viel gepöbelt und gemeckert habe." Der als Zeuge geladene Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) war allerdings nicht bereit, die Worte vor dem Sportgericht zu wiederholen. Eine längere Sperre hätte Petersen nicht gedroht, weil die Gelb-Rote Karte als Tatsachenentscheidung gilt.

Michael Ebert