Eigentlich war alles so, wie man es an vielen Bundesliga-Standorten ständig erlebt: Fans des SV Darmstadt zündeten am 23. September im Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart Pyrotechnik, das DFB-Sportgericht verhängte eine Geldstrafe. Doch die Lilien akzeptierten diese ganz bewusst nicht - und beschäftigten damit die DFB-Gerichte noch ein wenig länger.
Am Freitag verhandelte das Sportgericht den Einspruch des Bundesliga-Schlusslichts, kam aber zu keinen neuen Erkenntnissen: Das Gremium unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Oberholz bestätigte sein Urteil aus dem Februar, wonach die Darmstädter wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger 43.000 Euro zahlen müssen. Der DFB hatte 43 pyrotechnische Gegenstände gezählt.
Die Darmstädter hatten ihren Einspruch mit "grundsätzlichen Erwägungen" begründet: Die in diesen Fällen verhängten Strafen erfüllten nach Ansicht des Präsidiums "nicht den ursprünglich in den Richtlinien des DFB-Kontrollausschusses festgehaltenen und damit angedachten Sinn und Zweck". Schließlich gehe es dabei um die Vermeidung weiterer Vorfälle, doch dieses Ziel werde mit dem gegenwärtigen Strafenkatalog nicht erreicht.
Der Klub sprach von einem "immer gleichen und mittlerweile als gescheitert anzusehenden Sanktionsreiz" und forderte einen "glaubwürdigen, auf Augenhöhe geführten und konstruktiven Dialog aller Interessensvertreter", um den Strafenkatalog zu reformieren.
Darmstadt legt doppelt Berufung ein
Gut möglich, dass die Lilien nach der Entscheidung des Sportgerichts vom Freitag weiterkämpfen. Mit Blick auf eine weitere 2000-Euro-Geldstrafe, weil beim Heimspiel gegen RB Leipzig am 21. Oktober zehn - später vom Klub ermittelte - Zuschauer in den Innenraum gelangt waren, teilten sie am Freitag mit: "Der SV 98 hat fristwahrend Berufung gegen beide Urteile eingelegt. Ob und in welcher Form diese Berufungsverfahren durchgeführt werden, wird von der Bewertung der Urteilsbegründungen abhängig gemacht werden, diese wird erst in den nächsten Tagen erwartet."