Vier Fans eines Zweitligisten haben bei einem Spiel vier pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, zwei geworfen und damit eine knapp einminütige Spielunterbrechung verursacht, der Klub jedoch anschließend immerhin zwei Täter identifiziert? Künftig weiß der betroffene Verein schon vor dem DFB-Urteil, welche finanziellen Folgen all das für ihn haben wird - er muss ziemlich genau 3240 Euro entrichten.
Der Kontrollausschuss des DFB hat einen Leitfanden entwickelt, der künftig exakt festhält, wie sich die Strafen für Fan-Vergehen zusammensetzen. "In erster Linie geht es uns um die Stärkung des Prinzips der täterorientierten Sanktionierung, daneben aber auch um eine Erhöhung der Transparenz", erklärt DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch auf der Verbandswebsite. "Transparenz führt zu Akzeptanz. Und ohne Akzeptanz kann Gerichtsbarkeit nicht funktionieren."
Geregelt sind ab sofort das Abrennen und Werfen von pyrotechnischen und anderen Gegenständen, das Eindringen aufs Spielfeld, das Verwenden von Laserpointern und das Zeigen von unsportlichen Bannern. Straferhöhend wirkt sich nach festen Prozentsätzen aus, wenn deswegen das Spiel unterbrochen werden muss; strafmildernd, wenn Täter identifiziert werden und - das ist neu - sich danach herausstellen sollte, dass der Täter "sich beweisbar in besonders anerkennenswerter Weise ehrenamtlich im Sport oder in Sozialprojekten engagiert" hat. Dann wird die Geldstrafe weiter reduziert.
"Der Anwendungsbereich des Strafzumessungsleitfadens ist auf Fälle ausgerichtet, die für eine standardisierte Betrachtung geeignet sind", erklärt Koch und nennt vor allem den Einsatz von Pyrotechnik. "Pyrotechnische Vorfälle, deren Umfang oder Wirkung das übliche Maß, wie zuletzt zum Beispiel während des Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die 3. Liga in Mannheim, deutlich überschreiten, können hingegen selbstverständlich nicht schematisch und auch nicht mehr mit den Standardstrafen erfasst werden. Gleiches gilt beispielsweise für andere besonders verwerfliche Vergehen, wie zum Beispiel rassistische Vorkommnisse. Hier werden auch zukünftig alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen sein."
Der neue DFB-Leitfaden - Geldstrafen in Euro
Art des Vergehens | BL | 2. Liga | 3. Liga | Junioren-BL |
---|---|---|---|---|
Abbrennen von Pyro-Gegenständen (je Gegenstand) | 1000 | 600 | 350 | 200 |
Abschießen/Werfen von Pyro-Gegenständen (je Gegenstand) | 3000 | 1500 | 750 | 350 |
Eindringen auf das Spielfeld (je Person) | 3000 | 2000 | 1000 | 300 |
Werfen von Gegenständen (je Gegenstand) | 1000 | 500 | 300 | 150 |
Verwendung von Laserpointern (je Verwendung) | 4000 | 2000 | 1000 | 300 |
Unsportliche Botschaften (je Banner o.ä.) bis 3 qm | 2000 | 1000 | 500 | 150 |
Unsportliche Botschaften (je Banner o.ä.) ab 3 qm | 8000 | 4000 | 2000 | 300 |
Spielunterbrechung bis eine Minute: bis zu +20%
Spielunterbrechung ab eine Minute: bis zu +50%
Spielunterbrechung ab fünf Minuten: bis zu +100%
Erfolgreiche Identifizierung von einem Täter: -25%
Erfolgreiche Identifizierung von mehr als einem Täter bis zu 50% der Täter: -50%
Erfolgreiche Identifizierung von mehr als 50% bis zu 100% der Täter: -75%
(Die Geldstrafe reduziert sich in den oben genannten Fällen nochmals, wenn identifizierte Täter sich beweisbar in besonders anerkennenswerter Weise ehrenamtlich im Sport oder in Sozialprojekten engagiert haben.)