Bundesliga

DFB gibt zu: Kein Handelfmeter in Mainz die falsche Entscheidung

Zahlreiche Diskussionen ums Handspiel am 9. Spieltag

DFB gibt zu: Kein Handelfmeter in Mainz die falsche Entscheidung

Verstand die Welt nicht mehr und das zu Recht: Kölns Trainer Achim Beierlorzer in Mainz.

Verstand die Welt nicht mehr und das zu Recht: Kölns Trainer Achim Beierlorzer in Mainz. imago images

Einzig die Szene beim Spiel zwischen dem FSV Mainz 05 und dem 1. FC Köln am Freitag (3:1) sei falsch gedeutet worden.

"In dieser Situation handelt es sich um ein strafbares Handspiel. Der Mainzer Abwehrspieler ist zum Ball orientiert und will den Ball abwehren", lautet die Erklärung der Sportlichen Leitung auf dfb.de zum Handspiel des Mainzers Moussa Niakhaté (61.), das auf Kölner Seite heftige Diskussionen hervorgerufen hatte: "Der linke Arm ist beim Schuss vom Körper abgespreizt und vergrößert die Körperfläche. Er geht deutlich in die Flugbahn des Balles und bleibt dort auch in der abgespreizten Haltung."

Spielersteckbrief Niakhaté
Niakhaté

Niakhaté Moussa

Bundesliga - 9. Spieltag
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Deshalb hat der Videoassistent eingegriffen und Schiedsrichter Frank Willenborg (Landau) danach die Szene noch einmal angeschaut. "Dabei hätten wir uns gewünscht, dass der Schiedsrichter seine Entscheidung korrigiert und auf Strafstoß entscheidet", so die Beurteilung der Sportlichen Leitung.

Dabei hätten wir uns gewünscht, dass der Schiedsrichter seine Entscheidung korrigiert und auf Strafstoß entscheidet.

DFB-Statement

Brych: Korrekte Entscheidung bei Hazard

Korrekt war indes unter anderem die Entscheidung von FIFA-Schiedsrichter Felix Brych, das Handspiel des Dortmunders Thorgan Hazard im Revierderby bei Schalke 04 (0:0) nicht zu bestrafen. "Der Dortmunder Spieler Hazard ist hier nicht zur Abwehr auf den Ball orientiert. Es handelt sich somit eindeutig um keine bewusste Aktion mit den Händen zum Ball. Ebenso liegt keine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche vor", lautet die Einschätzung.

Perisic "dreht die Hand ja sogar noch zum Ball"

Auch beim 2:1 der Bayern gegen Union Berlin wurde Schiedsrichter Marco Fritz wegen eines Handspiels von Bayerns Perisic vom Video-Assistenten zum On-Field-Review geschickt. Hier fand eine Korrektur der Entscheidung nach VA-Eingriff statt. Eine korrekte Beurteilung durch Fritz laut DFB, denn "hierbei handelt es sich um ein strafbares Handspiel, da der Spieler Perisic mit einer klaren Orientierung zum Ball in die Situation geht und dabei eine aktive Bewegung mit der Hand zum Ball macht. Er dreht die Hand ja sogar noch zum Ball. Der Eingriff des Video-Assistenten ist korrekt, ebenso wie die Entscheidung des Schiedsrichters nach Ansicht der Bilder beim On-Field-Review auf ein strafbares Handspiel und somit auf Strafstoß zu entscheiden."

DFB: Alles richtig entschieden bei Amiris zwei Handspielen

Beim 2:2 zwischen Leverkusen und Werder Bremen gab es gleich zwei Handspielszenen in der zweiten Halbzeit. Einmal kam dabei der Video-Assistent zum Einsatz. Zunächst bereitete Nadiem Amiri indirekt das Tor von Bayer-Stürmer Alario vor, dann wurde der Mittelfeldspieler in der Nachspielzeit von Bremens Joker Benjamin Goller im Strafraum angeschossen, als dieser in Torwart-Manier in den Flankenball sprang.

Zur ersten Szene heißt es beim DFB: "Es handelt sich um ein Handspiel in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Torerzielung. Hierbei spielt die Frage der Absicht grundsätzlich keine Rolle, da dieser Sachverhalt durch die Regeländerungen in Bezug auf die Bewertung von Handspielen zum Anfang dieser Saison klargestellt bzw. geändert wurde. Die Schiedsrichter haben hier keinen Interpretationsspielraum, sobald eine Berührung des Balles mit der Hand beziehungsweise dem Arm nachzuweisen ist."

Zur zweiten Szene kommt der DFB zu folgender Auffassung: "Der Leverkusener Spieler Amiri grätscht seitlich mit noch relativ eng am Körper gehaltenen Armen auf seinen Gegenspieler zu. Dabei wird er beim Schuss des Gegenspielers am Arm getroffen. Bei einer Grätschbewegung gesteht die Regel dem Spieler zu, dass er zur Stabilisierung des Körpers die Arme seitlich zum Boden hin abspreizen kann. Das ist die sogenannte Abstützhaltung. Ganz charakteristisch dafür ist der Vorgang in Leverkusen sicher nicht, aber eine bewusste Abwehraktion, mit den Armen zum Ball, ist in dem Bewegungsablauf auch nicht zweifelsfrei auszumachen. Der Schiedsrichter hatte zu dieser Situation eine klare Wahrnehmung und den Vorgang bewertet. Die Sichtung des Videomaterials lieferte keine klar und offensichtlich andere Information. Daher war es richtig, dass der Video-Assistent nicht intervenierte."

kon

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