Bundesliga

Das droht Schmidt konkret...

Auszug aus der DFB-Ausbildungsordnung

Das droht Schmidt konkret...

Muss womöglich teuer bezahlen: Bayer-Coach Roger Schmidt.

Muss womöglich teuer bezahlen: Bayer-Coach Roger Schmidt. imago

3. Auf folgende Strafen kann erkannt werden:
a) Verwarnung oder Verweis,
b) Geldstrafe bis zu € 50.000,00,
c) beschränktes Verbot, sich während eines Spiels der von ihm betreuten Mannschaft im Innenraum des Stadions aufzuhalten (Aufenthaltsverbot) bis zur Höchstzahl von fünf Spielen,
d) befristetes Verbot zur Ausübung der Trainertätigkeit (Sperre) bis zur Höchstdauer von zwei Jahren.
Die unter a) bis d) aufgeführten Strafen können auch nebeneinander verhängt werden.
4. Der mit einem Aufenthaltsverbot belegte Trainer darf das Spiel nicht im Innenraum verfolgen. 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels ist seine Anwesenheit in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel und im Kabinengang sowie im gesamten Innenraum untersagt. In dem genannten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
5. Zur Ahndung besonders schwerer sportlicher Vergehen können die zuständigen Rechtsorgane die Ausbildungserlaubnis auf Zeit oder auf Dauer entziehen.

Quelle: DfB.de