Regionalliga

Chronologie zum "Fall" SV Wilhelmshaven

BGH erklärt Zwangsabstieg für unwirksam - trotzdem keine Wiedereingliederung

Chronologie zum "Fall" SV Wilhelmshaven

Der Zweite Zivilsenat beim BGH fällte im Fall SV Wilhelmshaven die Entscheidung.

Der Zweite Zivilsenat beim BGH fällte im Fall SV Wilhelmshaven die Entscheidung. picture alliance

Januar 2007: Der SV Wilhelmshaven verpflichtet den Spieler Sergio Sagarzazu, einen Argentinier mit italienischem Pass. Er bestreitet elf Partien für den Club in der Regionalliga.

Dezember 2008: Die FIFA legt eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157.500 Euro fest. Das Geld soll Wilhelmshaven an die argentinischen Clubs River Plate und Atletico Excursionistas zahlen. Der SVW weigert sich, das zu tun.

Oktober 2009: Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigt die Ausbildungsentschädigung. Wilhelmshaven weigert sich weiter.

März 2012: Der damals noch für die Regionalligen verantwortliche Deutsche Fußball-Bund (DFB) zieht Wilhelmshaven auf Anweisung der FIFA sechs Punkte in der laufenden Runde ab. Weil die Ligen umstrukturiert werden, kann der Verein dadurch nicht absteigen.

August 2012: Wieder werden dem SVW sechs Punkte abgezogen. Nach der Ligenreform ist inzwischen der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) zuständig und erfüllt den FIFA-Auftrag.

Oktober 2012: Die Disziplinarkommission der FIFA ordnet den Zwangsabstieg an. Klagen des SVW vor Sportgerichten scheitern.

Februar 2014: Der NFV macht es offiziell - Wilhelmshaven muss zum Ende der Saison 2013/14 absteigen.

April 2014: Das Landgericht Bremen weist die Klage des SVW gegen den Zwangsabstieg ab.

Spielzeit 2014/15: Nach dem Zwangsabstieg erhält der Verein keine Lizenz für die Oberliga. Es geht in der Landesliga weiter.

Dezember 2014: Das Oberlandesgericht Bremen erklärt den Zwangsabstieg für unwirksam. Die Ausbildungsentschädigung verstoße gegen EU-Recht. Der NFV geht in Revision, der Fall erreicht den Bundesgerichtshof (BGH).

Spielzeit 2015/16: Der SVW steigt aus der Landesliga ab. Der Klub spielt jetzt in der Bezirksliga.

5. Juli 2016: Der BGH in Karlsruhe verhandelt den Fall und kündigt sein Urteil für September an.

20. September 2016: Der BGH erklärt den von der FIFA verhängten Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven für unwirksam.

16. Dezember 2016: Der NFV erklärt, dass es eine Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord "nicht geben kann". Die Entscheidung über den Zwangsabstieg sei damals nicht ursächlich gewesen, da der Verein in der Saison 2013/2014 auch sportlich abgestiegen sei.

19. Dezember 2016: Der SV Wilhelmshaven droht mit weiteren juristischen Schritten, nachdem sich der DFB und der Norddeutsche Fußballverband (NFV) trotz des im September gerichtlich für unwirksam erklärten Zwangsabstieg weiterhin weigerten, den Verein wieder in die Regionalliga Nord einzugliedern.

21. Dezember 2017: Der SV Wilhelmshaven erleidet vor dem Landgericht Bremen einen Rückschlag. Die Zivilkammer des Landgerichts äußerte in dem Verfahren an diesem Donnerstag erhebliche Bedenken an der Begründbarkeit des Anspruchs seitens des SVW.

25. April 2018: Das Bremer Landesgerichts weist die Klage des SV Wilhelmshaven auf Wiedereingliederung in Regionalliga Nord zurück.

30. November 2018: Das Oberlandesgericht Bremen bestätigt das Urteil der Vorinstanz.

20. Mai 2020: Der Bundesgerichtshof weist die Revision zurück.

bru/dpa