Der FC Bayern muss demnach drei Mal auf den ukrainischen Nationalspieler Tymoshchuk (32) verzichten. Nach seiner Roten Karte im jüngsten Bundesligaspiel beim FC Augsburg (2:1) nach einem rüden Einsatz gegen Daniel Baier war Tymoshchuk des Feldes verwiesen worden und muss nun pausieren.
"Wenn ich so in den Zweikampf gehe und zu spät komme, ist die Konsequenz die Rote Karte", hatte Bayern-Trainer Jupp Heynckes den Platzverweis kommentiert. Die Bayern hatten aber die Strafe für zu hoch empfunden und Einspruch eingelegt. Das Gericht folgte nun in mündlicher Verhandlung dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründete das Urteil wie folgt: "In der fraglichen Szene geht Tymoshchuk mit ausgefahrenem rechten Bein, mit offener Sohle und den Stollen voraus in den Zweikampf. Zudem war er bereits in der ersten Halbzeit nach einer ähnlichen Situation vom Schiedsrichter ermahnt worden."
Tymoshchuk und dem FC Bayern steht nun die Möglichkeit offen, gegen die Entscheidung des Sportgerichts binnen einer Woche Berufung beim Bundesgericht einzulegen.