DFB-Pokal

DFB wirft den VfL Wolfsburg aus dem Pokal - Münster weiter

VfL prüft Rechtsmittel

DFB wirft Wolfsburg aus dem Pokal

Ridle Baku und der VfL Wolfsburg sind aus dem DFB-Pokal ausgeschieden - Münster steht nun in der 2. Runde.

Ridle Baku und der VfL Wolfsburg sind aus dem DFB-Pokal ausgeschieden - Münster steht nun in der 2. Runde. picture alliance/imago images

Nach dem SV Babelsberg steht nun noch ein weiterer Viertligist in der 2. DFB-Pokal-Runde. Obwohl Preußen Münster sein Erstrundenspiel gegen den VfL Wolfsburg am 8. August zunächst mit 1:3 n.V. verloren hatte, bescherte das DFB-Sportgericht dem West-Regionalligisten nun nachträglich das Weiterkommen. "Nach über fünf Stunden mündlicher Verhandlung hat das Sportgericht des DFB zu Gunsten der Preußen entschieden und die Partie mit 2:0 für die Adlerträger gewertet", vermeldete Münster via Twitter.

Der DFB gab dem Münsteraner Einspruch gegen die Spielwertung statt, nachdem Wolfsburgs neuer Trainer Mark van Bommel in der Verlängerung verbotenerweise einen sechsten Spieler eingewechselt hatte. Der VfL hatte seinen Fehler eingeräumt. Die Wolfsburger hatten sich aber offenbar auf Aussagen des Vierten Offiziellen Tobias Fritsch verlassen.

Oberholz: "Zentraler Fehler ist dem Verein zuzulasten"

"Für die Ein- und Auswechslungen sind die Vereine selbst verantwortlich. Zu ihren Grundpflichten gehört, sich über die Auswechselmöglichkeiten zu informieren und entsprechend zu handeln", wurde Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zitiert. "Gegen diese Pflicht hat der VfL Wolfsburg verstoßen und damit leichtfertig und vermeidbar den zentralen Fehler beim unzulässigen sechsten Einwechselvorgang begangen."

"Auf ein entlastendes Verschulden des Schiedsrichterteams kann sich der Verein nicht berufen. Es kann offenbleiben, ob der Vierte Offizielle beim Wechselvorgang die Verantwortlichen des Klubs falsch beraten oder unzutreffende Auskünfte erteilt hatte", so Oberholz weiter. "Selbst wenn man eine solche falsche Information unterstellt, ist der zentrale Ausgangsfehler dem Verein anzulasten, so dass eine etwaige Mitverantwortlichkeit der Schiedsrichter vollständig zurücktritt."

Kommentar der Wölfe: "Rechtsmittel prüfen"

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen 24 Stunden Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich. Dies will der VfL nun prüfen, wie er in einem Statement mitteilte.

"Wir sind enttäuscht und hätten uns einen anderen Ausgang der Verhandlung gewünscht. Mit dem Ergebnis sind wir nicht einverstanden und werden jetzt Rechtsmittel prüfen", so VfL-Geschäftsführer Dr. Tim Schumacher, der mit Sportdirektor Marcel Schäfer, Cheftrainer Mark van Bommel und Torwarttrainer Pascal Formann an diesem Montag vor Ort in Frankfurt war.

Die Paarungen der 2. Runde werden am 29. August ausgelost.

jpe

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