2. Bundesliga

DFB willigt ein: HSV-Fans dürfen gegen KSC Pyrotechnik zünden

Als erster Profiklub in Deutschland

DFB willigt ein: HSV-Fans dürfen gegen KSC Pyrotechnik zünden

Ausgewählte Fans des Hamburger SV dürfen vor der Partie gegen den Karlsruher SC kontrolliert und unter Aufsicht Pyrotechnik zünden.

Ausgewählte Fans des Hamburger SV dürfen vor der Partie gegen den Karlsruher SC kontrolliert und unter Aufsicht Pyrotechnik zünden. imago images

Nachdem bereits die Behörden in Hamburg grünes Licht gegeben haben, willigte nun auch der DFB ein. Die Kommission "Prävention & Sicherheit & Fußballkultur" gab dem Antrag des Hamburger SV statt, wonach der Klub vor Anpfiff seines Heimspiels gegen den Karlsruher SC am kommenden Samstag (13 Uhr, LIVE! auf kicker) im Volksparkstadion zehn Rauchtöpfe außerhalb der Zuschauerbereiche unter Aufsicht einer Fachfirma kontrolliert abbrennen darf.

Laut Antrag sieht der HSV für das Karlsruhe-Spiel vor, beim Einlaufen der Mannschaften eine begrenzte Zahl von zehn Rauchsimulatoren (Rauchtöpfen) im Innenraum zwischen Spielfeld und Nordtribüne abbrennen zu lassen. Die Aktion wird durchgehend von einem Pyrotechniker vor Ort begleitet und überwacht. Dieser nimmt auch die Einweisung der zehn beteiligten Fans vor. Feuerlöscher und Löscheimer stehen zur Verfügung, hinter jedem der zehn Fans wird ein Ordner stehen.

Genehmigung auch in Zukunft einzig aufgrund von Einzelfallprüfungen

Generell gilt laut einer DFB-Mitteilung weiterhin, dass alle Beteiligten dafür Sorge tragen müssen, dass zum Schutz der Zuschauer keine Pyrotechnik in die Stadien gelänge. Allerdings besteht die Möglichkeit, "für behördlich genehmigte Feuerwerke oder ähnliche Veranstaltungen, die von einer Fachfirma durchgeführt werden", eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Haftung und die Verantwortung für den kontrollierten Einsatz "zweifelsfrei vom Veranstalter selbst übernommen" werde. Nur wenn die zuständige Behörde eine dementsprechende Vorführung im Vorfeld genehmigt und die Geschäftsführung des gastgebenden Vereins sich zu ihrer Verkehrssicherungspflicht für den Fall eines Schadens-Eintritts bekennt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies werde auch in Zukunft einzig und allein aufgrund von Einzelfallprüfungen der Fall sein.

Feuerwehr muss am Spieltag Aktion final freigeben - Wetter könnte noch für Absage sorgen

Rein rechtlich ist der Weg frei für das erstmalige kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik in einem Stadion eines deutschen Profiklubs. Einzig das Wetter könnte dem Vorhaben noch einen Strich durch die Rechnung machen. Denn die Feuerwehr muss am Spieltag selbst die Aktion noch final freigeben. Bei widrigen Witterungsbedingungen kann unter Umständen aber auch eine Absage erfolgen. Eine "steife Brise" ist somit zumindest von den HSV-Fans nicht für den Samstag erwünscht.

jer