Am Donnerstag-Vormittag (5. Dezember 2019) wird der Fall vor dem DFB-Sportgericht mündlich verhandelt. Der SV Wehen Wiesbaden hatte Einspruch gegen die Wertung der 0:1-Niederlage in Dresden eingelegt.
Konkret geht es dem SVWW um eine Szene in der 26. Spielminute: Stürmer Manuel Schäffler hatte das vermeintliche 1:0 erzielt, doch der Treffer wurde nach dem Eingriff des Video-Assistenten (VAR) zurückgenommen, weil der Ball beim vorausgegangenen Dynamo-Angriff im Aus gelandet war. Die Hessen sehen darin "einen Widerspruch zum Geist der Regel".
Die Aussichten auf einen Erfolg des Einspruchs gehen gegen Null, da kein tatsächlicher Regelverstoß vorlag.