Regionalliga

WDFV-Sportgericht weist Einspruch gegen BVB-Spiel zurück

RWE zog Einspruch bereits zuvor zurück

WDFV-Sportgericht weist Einspruch gegen BVB-Spiel zurück

Der Aufstieg steht unmittelbar bevor: Borussia Dortmund II hat vor Gericht einen weiteren Sieg errungen.

Der Aufstieg steht unmittelbar bevor: Borussia Dortmund II hat vor Gericht einen weiteren Sieg errungen. imago images

Zuvor hatte der Traditionsverein Rot-Weiss Essen seine Einsprüche gegen insgesamt drei Partien mit Beteiligung des BVB bereits mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen. Grund: Das Sportgericht folgte schon vor der Beweisaufnahme der Argumentation des Klubs nicht und sah RWE gar nicht als einspruchsberechtigt an, weil der Verein im Gegensatz zu Bergisch Gladbach an den Partien nicht direkt beteiligt war. Der RWE-Einspruch war somit formal unzulässig. Auch eine Berufung beim Verbandsgericht wäre aussichtslos gewesen.

Dortmunds Aufstiegs ist fast besiegelt

Nach dem Sportgerichts-Urteil bleibt die Dortmunder U 23 bei 93 Punkten, schließt die Saison 2020/2021 in der Regionalliga West vor Rot-Weiss Essen (90 Zähler) auf dem ersten Tabellenplatz ab und kehrt nach sechs Jahren Abstinenz in die 3. Liga zurück. Der SV Bergisch Gladbach 09 (32 Punkte) bleibt Schlusslicht und steigt in die Mittelrheinliga ab.

Der SVB kann Berufung einlegen

Der SVB hat allerdings im Gegensatz zu RWE noch die Möglichkeit, gegen das Urteil des Sportgerichts vor dem zuständigen WDFV-Verbandsgericht in die Berufung zu gehen. Dafür hat der Verein wegen der Fristverkürzung allerdings nur drei Tage Zeit. Sollten die Bergischen dort Recht bekommen und die Partie nachträglich 2:0 für sie gewertet werden, würde auch RWE profitieren und in der Tabelle noch am BVB vorbeiziehen. Nach dem Verlauf der Sportgerichts-Verhandlung dürften die Chancen allerdings sehr gering sein.

Drei Dortmunder Begegnungen nach Corona-Fällen verlegt

Der Tabellenzweite Rot-Weiss Essen hatte gegen die zeitliche Verschiebung der BVB-Partien beim SV Straelen (3:1), beim SV Rödinghausen (0:0) und gegen den SV Bergisch Gladbach 09 (3:1) Protest eingelegt. Der sportliche Absteiger aus Bergisch Gladbach folgte den Essenern und hoffte auf eine Spielwertung zu seinen Gunsten. Hätten die klagenden Klubs Recht bekommen, wäre nicht nur RWE in der Abschlusstabelle an den Dortmundern vorbeigezogen und auf Platz eins gesprungen. Auch Bergisch Gladbach hätte nachträglich den VfB Homberg überholt und damit wohl den bitteren Gang in die Oberliga abgewendet.

Die drei Begegnungen waren verlegt worden, nachdem sich beim BVB zumindest zwei Spieler mit dem Coronavirus infiziert hatten und zahlreiche weitere Akteure von den zuständigen Gesundheitsämtern in Quarantäne geschickt worden waren. Danach standen der Borussia nicht mehr genügend Spieler zur Verfügung. Laut der aktuellen Regionalliga-Spielordnung muss eine Mannschaft für den Fall von Corona-Infektionen nur dann antreten, wenn mindestens 16 Spieler (davon zwei Torhüter) verfügbar sind.

Wie Staffelleiter Wolfgang Jades (Moers) während der Verhandlung vortrug, lagen ihm sämtliche Belege des BVB, einschließlich der Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, fristgerecht vor. Dass die Spielberechtigungsliste der Dortmunder U 23 zwischen dem 24. April und dem 5. Mai von 57 auf am Ende nur noch 22 Spieler reduziert wurde, ist von der WDFV-Spielordnung grundsätzlich gedeckt. Jeder Verein hat bis einen Tag vor einem Spiel (oder bei Wochentagspielen sogar noch am Spieltag) die Möglichkeit, Akteure von der Liste streichen zu lassen oder neu anzumelden.

RWE sieht Konkretisierungsbedarf für die Spielordnung

"In der Verhandlung hat der WDFV aus unserer Sicht alle vorliegenden Infos und Fakten transparent offengelegt. Hierfür möchten wir uns explizit bei Staffelleiter Wolfgang Jades bedanken", erklärte RWE-Vorsitzender Marcus Uhlig. "Daher gebietet es die Fairness, nunmehr nicht weiter auf Verdachtsmomente und Vermutungen einzugehen. Grundsätzlich waren und sind Eingriffe in die Spielberechtigungsliste bis zum Tag vor einem Spiel erlaubt und daher auch legitim. Eine Bemessungsgrundlage von 16 Spielern auf der Spielberechtigungsliste, mit deren Hilfe über die Austragung von Spielen entschieden wird, kann aus unserer Sicht aber nur dann vollständig wirksam greifen, wenn kurzfristige Veränderungen auf der Spielberechtigungsliste ausgeschlossen sind. Hier sehen wir dringend einen Konkretisierungsbedarf für die Spielordnung durch den Verband."

Ralf Debat