
Emre Can sieht gegen Manchester City Gelb - seine zweite im laufenden Wettbewerb. Getty Images
Auch wenn Pep Guardiola seine Leistung als "perfekt" adelte: Schiedsrichter Ovidiu Alin Hategan hatte bei Manchester Citys 2:1-Sieg im Champions-League-Viertelfinalhinspiel gegen Borussia Dortmund am Dienstagabend keinen glücklichen Auftritt (kicker-Note 5).
Bevor er Jude Bellingham in der 37. Minute den zwischenzeitlichen Ausgleich mit einem zu frühen Pfiff verwehrte, hatte ihn der Videoassistent immerhin vor einer weiteren Fehlentscheidung bewahrt: In der 32. Minute hatte Hategan zunächst zu Unrecht auf Elfmeter für ManCity entschieden, nachdem Rodrigo im Duell mit Emre Can zu Boden gegangen war.
Nach seinem Gang in die Review Area nahm der Referee die Entscheidung zurück, nicht aber die Gelbe Karte, die er Can zuvor gezeigt hatte. Eine weitere Fehlentscheidung? Nein: Der Dortmunder Mittelfeldspieler hatte die Verwarnung nicht wegen seines vermeintlichen Fouls, sondern wegen seiner folgenden Meckerei gesehen - und die bleibt gemäß VAR-Protokoll auch dann unsportlich und damit strafwürdig, wenn sie gewissermaßen "zu Recht" erfolgte.
Hategan hätte Rodrigo nachträglich noch Gelb zeigen können
Allerdings hätte Hategan die Möglichkeit gehabt, Rodrigo nachträglich noch zu verwarnen, schließlich war der Spanier nicht nur spektakulär gefallen, sondern hatte sich auch noch theatralisch das Gesicht gehalten, in dem er nicht einmal berührt worden war. Zu den "unsportlichen Betragen" gehört laut Regel 12 auch der Versuch, "den Schiedsrichter z.B. durch das Vortäuschen einer Verletzung oder eines Fouls (Schwalbe) zu täuschen (Simulieren)".