Bundesliga

Trotz Pass: Rafinha darf nicht für Deutschland spielen

Klare FIFA-Statuten bremsen Bayern-Verteidiger

Trotz Pass: Rafinha darf nicht für Deutschland spielen

Rafinha erhielt am Dienstag den deutschen Pass, für den DFB kann er aber nicht spielen.

Rafinha erhielt am Dienstag den deutschen Pass, für den DFB kann er aber nicht spielen. Getty Images

"Wir wollten das unbedingt machen, für mich, für meine Familie. Wir sind schon zehn Jahre in Deutschland, und meine Zukunft ist auch sehr wichtig": Riesig freute sich Rafinha am Dienstag über die deutsche Staatsbürgerschaft. Ob er nun auch von einem Einsatz für die deutsche Nationalelf träume? "Ich muss mich voll auf Bayern München konzentrieren, alles andere müssen wir in der Zukunft sehen", hielt er sich bedeckt.

Auch wenn ihm Bundestrainer Joachim Löw via kicker-Interview bald eine Absage erteilte ("Das ist für uns kein Thema - wir haben auch in den vergangenen Jahren nie versucht, mithilfe der Nationalmannschaft den Wechsel einer Staatsbürgerschaft zu forcieren"): Für viele galt Rafinha als Option für die Außenverteidiger-Positionen in der deutschen Nationalmannschaft, die zu Löws Problemzonen gehören. Rafinha kann es auf beiden Seiten, hat viel internationale Erfahrung. Doch der 30-Jährige wird kein Länderspiel für seine zweite Heimat bestreiten können.

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Rafinha darf nicht - der Grund liegt zehn Jahre zurück

Rafinha kann nämlich gar nicht für den DFB auflaufen, auch wenn er für die brasilianische A-Nationalmannschaft noch kein Pflichtspiel bestritten hat. Der Grund liegt zehn Jahre zurück: Im Jahr 2005 lief er für die U-20-Auswahl Brasiliens bei der Weltmeisterschaft in den Niederlanden auf. Er wurde mit Brasilien Dritter, allein Argentinien und Lionel Messi konnten die Seleçao damals besiegen. Rafinha stand in jedem Spiel in der Startelf.

Spiele, die nun den Traum eines Debüts in der deutschen Nationalelf platzen lassen. Denn die Statuten der FIFA sind eindeutig. In Artikel 8 der "Ausführungsbestimmungen zu den Statuten" unter Punkt 1 ist klar geregelt, dass ein Verbandswechsel nur erlaubt ist, wenn der Spieler zum Zeitpunkt des Einsatzes in einem Pflichtspiel für den alten Verband die zweite Staatsangehörigkeit bereits besessen hat.

Und da Rafinha 2005 noch kein Deutscher war, dazu die U-20-WM als offizieller FIFA-Wettbewerb gilt, sind die Diskussionen über einen eventuellen Einsatz Rafinhas für Deutschland hinfällig geworden.

Mounir Zitouni/bst/jpe