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Das Abrennen von Pyrotechnik beim Auswärtsspiel gegen Kickers Emden am 2. Dezember hat für den VfB Lübeck ein empfindliches Nachspiel. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) hat den Tabellenführer der Regionalliga Nord mit der Sanktion belegt, im Heimspiel am 15. April gegen den FC Teutonia Ottensen die "Pappelkurve" sperren zu müssen, den Stammplatz der aktiven Fanszene.
Der VfB verurteilt zwar das verbotene Feuerwerk seiner Anhänger in Ostfriesland und akzeptiert, dass er dafür bestraft wird, doch gleich mehrere Blöcke zu sperren, das geht den Lübeckern zu weit. Über seinen Anwalt René Lau stellte der Verein vorherige Woche beim Landgericht Bremen - dort hat der Verband seinen Sitz - einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um das Urteil des NFV auszusetzen.
Als Begründung schreiben die Lübecker auf ihrer Internetseite: "Der VfB-Vorstand und der Fachanwalt sehen die Verhältnismäßigkeit einer derartigen 'Kollektivstrafe', die im überwiegenden Maße vollkommen Unbeteiligte am Besuch des Spiels auf ihren angestammten Plätzen hindert, als nicht gegeben an. Insbesondere trifft die Strafe die falschen Personen, da der zu ahndende Vorfall nicht in den benannten Blöcken stattfand, sondern sich während des Auswärtsspiels in Emden abspielte. Darüber hinaus ist der Teilausschluss eines bestimmten Zuschauerbereichs in der maßgeblichen Rechts- und Verfahrensordnung und der Satzung des NFV auch gar nicht konkret als mögliche Strafe benannt."
Der DFB und alle anderen Regionalverbände beurteilen seit geraumer Zeit gleiche Vorfälle anders, nämlich maximal mit Geldstrafen.
Christian Schlichting, Vorstandsvorsitzender des VfB Lübeck
Christian Schlichting, Vorstandsvorsitzender des VfB und im Hauptberuf Rechtsanwalt, ergänzt: "Mit dem Einschalten eines ordentlichen Gerichts ist unser Ziel nicht, das sanktionierte Verhalten an sich gutzuheißen oder zu verteidigen. Es geht uns vielmehr darum, eine Verhältnismäßigkeit solcher Urteile der Gerichte des NFV sicherzustellen, die unserer Auffassung nach nicht gegeben ist." Schlichting verweist auf dabei auf die derzeit geltende Praxis: "Der DFB und alle anderen Regionalverbände beurteilen seit geraumer Zeit gleiche Vorfälle anders, nämlich maximal mit Geldstrafen, und greifen selbst bei sehr viel schwerwiegenderen Verfehlungen inzwischen kaum noch zu Kollektivstrafen, die juristisch ohnehin umstritten sind."
Die nächsten Heimspiele
Bezüglich der NFV-Regularien äußert der Vereinsboss eine Befürchtung: "Angesichts der Tatsache, dass die NFV-Statuten keine konkreten Strafrahmen umfassen, und der bisherigen Linie des NFV-Sportgerichts, müssten wir auch befürchten, dass künftig schon kleinste Vorfälle genügen, um den weiteren Rahmen theoretisch möglicher Strafen, also Geisterspiele oder gar Punktabzüge, auszuschöpfen."
Zumindest in einem Punkt ist der Verband dem Verein schon entgegengekommen: Ursprünglich sollte die Blocksperre schon für die Partie gegen BW Lohne am 24. März gelten, doch da VfB und Polizei laut eigener Darstellung "aus organisatorischen Gründen bezüglich der Umsetzung eines geeigneten Sicherheitskonzepts Bedenken angemeldet hatten", hat der NFV einem Gnadengesuch zugestimmt und die Sperrung auf das Ottensen-Spiel verschoben.