2. Bundesliga

Regelwerk für Stadien: Was die DFL alles vorschreibt

Kiel beantragt Ausnahmegenehmigung

Regelwerk für Stadien: Was die DFL alles vorschreibt

Nicht die mondernste Arena in der 2. Liga: Das Holstein-Stadion in Kiel.

Nicht die mondernste Arena in der 2. Liga: Das Holstein-Stadion in Kiel. picture alliance

Beim Lizenzierungsverfahren der DFL steht nicht nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine auf dem Prüfstand. Auf den über 300 Seiten der Lizenzierungsordnung finden sich Auflagen und Vorschriften in jeglicher Hinsicht. Trikotfarbe, Vergabe der Rückennummern, Anzahl der Toiletten im Stadion oder Größe der Sitzschalen - es gibt eigentlich nichts, was nicht geregelt ist.

In Kiel wurde dieser Tage vor allem über "Anhang VI: Regelwerk für Stadien und Sicherheit" diskutiert. Denn die Kieler, die gerade auf dem Relegationsplatz liegen, müssten im Falle eines Aufstiegs auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen. "Wir wissen, dass unser Stadion aktuell nicht erstligatauglich ist", sagte ein Holstein-Sprecher am Donnerstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur: "Wir haben bei der DFL eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Die Entscheidung steht noch aus."

Für die Vereine sind auf fast 100 Seiten die Anforderungen an Stadien in baulicher, infrastruktureller, organisatorischer und betrieblicher Hinsicht aufgelistet. Für kleinere Vereine wie Kiel, Darmstadt oder Paderborn, die den Aufstieg in die höchste Spielklasse schaffen oder schafften, ergeben sich vor allem in baulicher Hinsicht einige Herausforderungen laut Statuten.

Sitzplätze, Duschen, Beleuchtungsstärke und Co.

Die Fassungskapazität muss bei mindestens 15.000 Zuschauern sein, wobei 8.000 Sitzplätze gefordert sind (2. Liga: mindestens 4.500 Sitzplätze). Kiel wird mit dem ersten Umbau, der zur übernächsten Saison abgeschlossen sein soll, ein Fassungsvermögen von 15.000 Zuschauern anstreben. Während der Umbauphase würden aber nur rund 10.000 Fans Platz finden.

Dürfen es dann einfach nur Sitzplätze sein? Nein. Denn auch dafür gibt es in Artikel 30 klare Richtlinien: Die Sitzplätze müssen mindestens 0,50 Metern breit sein und die Rückenlehne braucht eine Höhe von 30 Zentimetern. Auch die Durchgangsbreite zwischen den Reihen ist festgelegt (0,40 Meter). Allein Artikel 30, der die Bestuhlung und Gänge regelt, besitzt sieben Unterpunkte.

Darüber hinaus wird eine komplette Überdachung eingefordert und eine Rasenheizung. Selbst bei der Beleuchtungsstärke gibt es Vorgaben. In der Bundesliga wird eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1.400 Lux benötigt. Auch eine Ersatzstromversorgung muss es in den Stadien geben.

Die Umkleidekabinen sollen eine Mindestgröße von 40 Quadratmetern haben. Neben mindestens sechs Einzelduschen werden auch zwei Sitztoiletten gefordert. Den Schiedsrichtern sollen Kabinen von 20 Quadratmetern (zwei Einzelduschen) zur Verfügung stehen. Zahlreiche Räume werden zudem für Polizei, die Feuerwehr, den Sanitäts- und Rettungsdienst und Ordnungsdienst benötigt. Hinzu kommen ein ärztlicher Behandlungsraum oder auch ein Dopingkontrollraum.

Rettungswege, Tore, Türen, elektrische Anlagen, Blitzschutz, Lautsprecheranlage, Brandschutz, Zugangswege, Parkplätze, Kassen, Kontrollstellen – es gibt eigentlich nichts, was nicht geregelt ist.

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