Diese Entscheidung ist verbandsintern endgültig. Der MSV Duisburg hat nun noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Zustellung der schriftlichen Entscheidung das ständige Schiedsgericht anzurufen. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, würde der SV Sandhausen als 17. der 2. Bundesliga der Saison 2012/13 nicht absteigen und in der Liga verbleiben.
Frust bei den Fans
Nach der Lizenzverweigerung für den MSV Duisburg ist es nach Angaben der Polizei zu Ausschreitungen am Stadion des MSV gekommen. Einige Personen verschafften sich am Mittwochabend Zugang zu der Arena, es gab eine vorübergehende Festnahme wegen Verdachts des Landfriedensbruchs, teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit. Bis zu 500 Menschen hatten sich vor dem Stadion versammelt, um ihren Unmut kundzutun. "Es sieht so aus, als sei der erste Fanzorn verraucht", sagte der Sprecher am späten Abend der dpa.
Alle anderen Bewerber, die sich sportlich für die Bundesliga und 2. Bundesliga qualifiziert haben, erhalten die Lizenz. Jene Klubs, die im ersten Teil des Lizenzierungsverfahrens mit Bedingungen belegt wurden, haben diese erfüllt. Der Erhalt einer Bedingung bedeutet: Der Klub erhält die Spielberechtigung erst, wenn bestimmte Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison erfüllt worden sind. Im Gegensatz dazu wird bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach erhaltener Spielberechtigung während der Saison zu erfüllen sind.
Insgesamt 46 Vereine- und Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga hatten sich um eine Spielberechtigung beworben und nahmen am Lizenzierungsverfahren teil. In diesem überprüft die DFL neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften auch sportliche, infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative und medientechnische Kriterien, die in der Lizenzierungsordnung definiert sind. Im Herbst wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Klubs erneut überprüft.
Bei der Generalversammlung des Ligaverbandes im August werden die Klubs darüber befinden, ob künftig Konzernabschlüsse im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens eingereicht werden müssen.