Denn im Überschwang der Emotionen feierten die Spieler nicht nur auf dem Platz, sondern einige begaben sich nach Abpfiff auch auf die Treppenaufgänge der Tribünen, wo sie sich unter die siegestrunkenen FSV-Fans mischten. Und dies teils ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne auf einen Sicherheitsabstand zu achten.
Das DFB-Sportgericht sah darin einen "Verstoß gegen das wegen der Corona-Pandemie geltende DFB-/DFL-Hygienekonzept". Im Einzelrichterverfahren wurde der 1. FSV Mainz daher am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt.
Die Rheinhessen haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Ein Drittel der Summe - also 5.000 Euro - können dabei an eine soziale Einrichtung im Bereich der Gesundheitsvorsorge gespendet werden. Einen Nachweis darüber muss der 1. FSV bis spätestens 31. Dezember 2021 dem DFB vorlegen.