Einen beinahe sorgenfreien Sonntagnachmittag hatte der VfL Wolfsburg am 13. August beim Pokalspiel bei Oberligist TuS Makkabi Berlin erlebt. Mit einem souveränen 6:0-Erfolg war der Bundesligist in die nächste Runde des DFB-Pokals eingezogen. Zumindest ein wenig getrübt wurde die Stimmung der VfL-Verantwortlichen aufgrund des Verhaltens eines Teils der mitgereisten Fans, welches nun eine nicht unempfindliche Strafe nach sich zog.
"Insgesamt 51 Bengalische Feuer und 30 Rauchkörper" hatten Wolfsburger Anhänger "vor, während und nach" dem ersten VfL-Pflichtspiel der laufenden Saison gezündet, wie der DFB erklärte. Die Folge ist eine vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes erhobene Anklage in Höhe von 81.000 Euro, wovon die Niedersachsen bis zu 27.000 Euro in "sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen" investieren können.
Wie aus der Meldung hervorgeht, hat der VfL Wolfsburg dem Urteil bereits zugestimmt, womit dieses entsprechend rechtskräftig ist.