3. Liga

Kürzere Zwangspausen für Barth und Schwarz

DFB-Sportgericht mildert Urteile nach Rotsperren ab

Kürzere Zwangspausen für Barth und Schwarz

Sind früher wieder am Ball als zunächst gedacht: Aalens Oliver Barth und Münsters Benjamin Schwarz.

Sind früher wieder am Ball als zunächst gedacht: Aalens Oliver Barth und Münsters Benjamin Schwarz. imago

Im Heimspiel Aalens gegen Münster hatte VfR-Verteidiger Barth den durchgebrochenen Schwarz in der 36. Minute zu Fall gebracht und war für das Foul zunächst wegen einer Notbremse für zwei Spiele gesperrt worden. Am Donnerstag folgte die Revision des Sportgerichts, das die Szene laut einer Aalener Vereinsmitteilung nicht mehr als Notbremse, sondern als fahrlässige Verhinderung einer Torchance einstufte. Die Folge: Barth fehlt nur noch für eine Partie.

Erfolgreicher Einspruch

Barths gefoulter Gegenspieler Schwarz sah im gleichen Spiel auch selbst noch Rot, als er am Rande einer Rudelbildung dem Aalener Keeper Daniel Bernhardt übers Gesicht wischte. Die betreffende Szene in der 66. Spielminute stufte das Sportgericht zunächst als Tätlichkeit ein und sperrte Schwarz für drei Partien. Preußen protestierte gegen das Urteil - und bekam Recht. Nach dem erfolgreichen Einspruch wurde die Szene als "Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung" bewertet und das Strafmaß auf zwei Spiele reduziert.

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