Der Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt erreicht zumindest vorerst nicht die nächste Eskalationsstufe. Nach einer Anhörung am vergangenen Montag hat die Staatsanwaltschaft gegen drei beim Fanprojekt angestellte Sozialarbeiter trotz vorheriger Androhung keine Beugehaft beantragt, um sie zu einer Zeugenaussage zu bewegen. Dafür prüft sie nun, ob ein Verfahren wegen des Verdacht der Strafvereitelung eröffnet wird, wie ein Sprecher dem kicker bestätigte.
Auslöser sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen 24 Beschuldigte, die am Abbrennen von Pyrotechnik einer Fangruppierung des Karlsruher SC vor dem Spiel gegen den FC St. Pauli Mitte November 2022 beteiligt gewesen sein sollen. Unter anderem durch den Rauch waren damals mindestens elf Personen im Block verletzt worden. Das Fanprojekt hatte diesen Vorfall in der Folge "zwischen aktiver Fanszene und betroffenen Fans im Rahmen eines professionell gestalteten Gesprächsangebots" aufgearbeitet, wie es selbst berichtet: "Ein solches ist ohne einen geschützten Raum natürlich undenkbar."
Bei Durchsuchungen mehrerer Wohnungen in und um Karlsruhe im Januar hatten die Strafermittler von diesen Gesprächen erfahren und drei Mitarbeiter des Fanprojekts daraufhin als Zeugen einbestellt. Die Sozialpädagogen standen damit nach eigener Aussage "vor einem unsagbaren Dilemma": Sie konnten schweigen oder hätten "Einblicke aus der Aufarbeitung" gewähren müssen, "die ihnen unter dem Gesichtspunkt absoluter Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Arbeit gewährt wurden, an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, was vergleichbare Formate für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hätte". Sie entschieden sich in den drei Anhörungen für das Schweigen, "um das Vertrauen, das ihnen ihre junge Zielgruppe entgegengebracht hatte, nicht zu gefährden", um die Fanprojektarbeit und damit die soziale Arbeit zu schützen, die auf Beziehungsaufbau und Vertrauen zur Zielgruppe beruht.
Werden die Sozialarbeiter von Zeugen zu Tatverdächtigen?
Anders als Berufsgruppen wie Ärzte, Juristen oder Geistliche besitzen Sozialpädagogen in Strafprozessen kein gesetzlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht, was sie dazu berechtigen würde, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern. Das wird seit Jahren angefochten, bedarf aber einer Gesetzesänderung auf Bundesebene.
Obwohl die Gefahr einer möglichen Beugehaft nun nicht mehr besteht, schwebt das mögliche Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung weiter über den Sozialarbeitern - die damit von Zeugen zu Tatverdächtigen würden.


