Damit ist das seit rund drei Jahren laufende Gerichtsverfahren vorzeitig beendet. Das Amtsgericht Sinsheim hatte die BVB-Anhänger im Januar 2019 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Weil Berufung eingelegt wurde, lag der Fall seitdem beim Landgericht Heidelberg.
Den Angeklagten war vorgeworfen worden, Hopp, als Mäzen der TSG Hoffenheim seit Jahren ein Feindbild der Ultra-Szene, als "Hurensohn" beleidigt zu haben. Auch gegen Fans anderer Klubs hatte Hopp Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Dass er die Klagen gegen die drei Dortmunder Fans nun fallen ließ, könnte sich auch auf ähnliche Verfahren auswirken.
Die TSG wollte sich auf kicker-Nachfrage nicht zu dem Thema äußern.