Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte nämlich am Donnerstag in Luxemburg (Aktenzeichen: C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P), dass die Fußballverbände FIFA und UEFA keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenspielen im Bezahlfernsehen haben.
Damit bestätigten die obersten europäischen Richter Entscheidungen aus Belgien und Großbritannien. Beide Staaten hatten zuvor festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht ausschließlich im Pay-TV laufen dürfen. FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt, da beide Verbände ihre Einnahmen aus dem Pay-TV bedroht sehen.
In Belgien ging es dabei um alle Endrunden-Spiele der Weltmeisterschaft, in Großbritannien kamen zusätzlich auch die Spiele der Europameisterschaft dazu. Der EuGH erkannte aber an, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können und EU-Staaten deshalb einen Bann gegen eine exklusive Übertragung im Pay-TV aussprechen dürfen. Das Urteil umfasst nicht nur den Fußball, es umfasst alle Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, auch zum Beispiel die Olympischen Spiele.
Damit wurde auch die deutsche Regelung bestätigt. Hierzulande regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse „von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ nur dann im Pay TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich im frei empfangbare Fernsehen zu sehen sind. Die Free-TV-Rechte an den Spielen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF. Die deutschen Qualifikationsspiele zur EM 2016 und WM 2018 werden von RTL ausgestrahlt.
Enttäuscht zeigten sich die beiden Verbände. Die FIFA nannte das Urteil eine "Verzerrung des Marktes", die einen negativen Einfluss auf die WM-Einnahmen haben könnte. Der Richterspruch würde "den Markt verfälschen und die Aussichten auf zusätzliche Finanzspritzen für den Amateurbereich und Frauen-Fußball reduzieren", hieß es derweil von Seiten der UEFA.