In 259 Bundesliga- und Zweitligaspielen war Petersen nicht einmal des Feldes verwiesen worden. Sein Traum, einmal ohne Rot oder Gelb-Rot in die Fußballer-Rente zu gehen, ist seit Mittwoch dahin. Das DFB-Sportgericht sah keine Möglichkeit die zweite Gelbe Karte zu annullieren, weil die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB lediglich einen Einspruch zulässt, wenn ein falscher Spieler verwarnt worden ist. In Paragraph 11, Absatz 3 heißt es: „Gegen eine Sperre ist ein Einspruch nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird.“
Petersen hatte in der Verhandlung glaubhaft versichert, dass er die erste Gelbe nicht wahrgenommen hatte. Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) hatte Petersen die Verwarnung signalisiert, indem er die Karte aus der Hemdtasche zog, auf den sich wegdrehenden Petersen zuging, ihn von hinten antippte und „Gelb Nummer 18“ rief. Dieses kam bei Freiburgs Kapitän nicht an. „Ich habe erst im Spielertunnel von unserem Pressesprecher davon erfahren, dass ich vorher die Gelbe Karte bekommen habe. In der Mixedzone habe ich es dann TV gesehen“, sagte Petersen.
SC-Anwalt Schickhardt konnte sich mit seiner Auffassung, dass eine Gelbe Karte auch eine Warnfunktion besitzt, nicht durchsetzen. "Der Einspruch wird als unzulässig verworfen. Wir haben uns an die Bestimmungen zu halten. Es lag kein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters, sondern des Spielers vor", betonte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz. Dass Petersen davon nichts mitbekommen hat, sei ein unglücklicher Umstand. Nach dem Urteilsspruch erläuterte Schickhardt: "Wir werden dagegen Rechtsmittel einlegen."