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Eingelagerte Reifen: Wer zahlt, wenn sie weg sind?

Sicheres Winterquartier - Versicherung checken

Eingelagerte Reifen: Wer zahlt, wenn sie weg sind?

Reifenwechsel: Viele Autobesitzer entscheiden sich dafür, die Sommerreifen beim Händler oder in der Werkstatt einzulagern.

Reifenwechsel: Viele Autobesitzer entscheiden sich dafür, die Sommerreifen beim Händler oder in der Werkstatt einzulagern. Dekra/ampnet

Jetzt ist es wieder Zeit, die Winterreifen aufzuziehen. Was die Sommerreifen betrifft, so ist es die buchstäblich naheliegendste Möglichkeit, sie zuhause einzulagern, also im Keller oder in der Garage. Auch hier kann es freilich passieren, dass sie geklaut oder beschädigt werden, etwa durch einen Brand. Normalerweise ist dann die Hausratversicherung zuständig. Ob sie tatsächlich zahlt, hängt allerdings vom abgeschlossenen Vertrag ab. Die ARAG-Versicherung rät dazu, vorsichtshalber die Bedingungen nachzulesen. Manche Verträge schließen nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht mit ein. Meist hängt die Zahlungsbereitschaft der Assekuranz auch davon ab, ob die Lagerbedingungen wirklich sicher gewesen sind. Ähnlich verfahren die meisten Teilkaskoversicherungen. Sie schließen zudem oft Fahrzeugteile aus, die nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Zum Einlagern Auslagern

Wer zuhause nur wenig Platz hat und sein Fahrzeug sowieso beim Reifenhändler oder in der Autowerkstatt umbereifen lässt, lagert die Pneus gerne gleich dort ein. Die Kosten dafür variieren stark, ein bundesweiter Test des ADAC hat im letzten Jahr Preise zwischen zehn und 86 Euro ermittelt.

Prinzipiell befindet sich der beauftragte Betrieb in der Obhutspflicht, was die eingelagerten Reifen betrifft. Crux dabei: Kommt es zu einem Schaden in Form von Diebstahl, Brand, Verlust, Beschädigung oder Verwechslung, so hat der Reifenbesitzer nur einen Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes. Nach Auskunft der ARAG-Experten läuft das dann so, dass der Kunde im Schadensfall zunächst die eigene Fahrzeugversicherung (Teilkasko) informieren und in Anspruch nehmen muss. Die Versicherung des Betriebs kommt nur für den nicht übernommenen Restbetrag auf, zahlt also beispielsweise die Selbstbeteiligung.

Nach Versicherung fragen

Durchaus vorkommen kann es allerdings, dass der Betrieb überhaupt nicht ausreichend versichert ist. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt das Diebstahls- und das Vernichtungsrisiko durch Feuer oft nicht ab. Hierfür ist die sogenannte Betriebsinhaltsversicherung zuständig. Im eigenen Interesse sollte man bei der Werkstatt oder beim Händler also nachfragen, ob er eine solche Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen hat.

Daten dokumentieren

Um im Versicherungsfall an sein Geld zu kommen, ist es ratsam, eine genaue Dokumentation zu führen. Das heißt: Fabrikat, Modellbezeichnung, Reifengröße, Alter des Reifens und Profiltiefe notieren, ebenso wie eventuelle Vorschäden oder Besonderheiten an Reifen und/oder Felgen. Diese Angaben können auch dann relevant werden, wenn es bei der Abholung der Reifen zu Problemen kommt.

epr