Das Gericht folgte in weiten Teilen der Ansicht der Staatsanwaltschaft und verurteilte Hoeneß zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Richter Rupert Heindl bezifferte die Höhe der hinterzogenen Steuern auf 28,4 Mio. Euro. Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen kündigte an, das Urteil anzufechten. Vorerst bleibt Hoeneß auf freiem Fuß, das Gericht bestätigte den Außervollzugsbeschluss für den bestehenden Haftbefehl. Der Aufsichtsrat, das Präsidium und der Vorstand des FC Bayern will noch am Donnerstag zusammenkommen, sich aber nicht vor Freitag äußern.
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Der Tag begann mit den Plädoyers
Richter Rupert Heindl hatte am Donnerstagvormittag die Beweisaufnahme im Prozess gegen Uli Hoeneß abgeschlossen, da keine weiteren Anträge eingereicht wurden. Danach hielt Staatsanwalt Achim von Engel sein Plädoyer, in dem er eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten forderte.
Er führte aus, dass es um 27,2 Millionen Steuern und damit um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung gehe. "Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor", so von Engel. Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe. Das Prozess habe einen "gewaltigen medialen Wirbelsturm" ausgelöst, Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das aber nicht.
Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen dagegen hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen den Präsidenten des FC Bayern München gefordert. Sollte die Selbstanzeige tatsächlich unwirksam sein, plädierte er für eine Bewährungsstrafe.