Gestellt hat ihn die HAM International Limited, also die Firma des jordanischen Unternehmers Hasan Ismaik, der 2011 beim TSV 1860 München einstieg. Mittlerweile hält HAM 60 Prozent an der Kapitalgesellschaft der Löwen. Das Binnenverhältnis aber ist seither geprägt von Streitigkeiten zwischen der Seite des Investors und den Vertretern des eingetragenen Vereins, die formal über die Geschäftsführungs-GmbH die Entscheidungsgewalt halten. Ganz im Sinne von 50+1, wonach im deutschen Fußball stets der Mutterverein gegenüber einem externen Anteilseigner das Sagen haben muss.
2018 hatte der Liga-Verband diese Regel nach einer vom heutigen DFB-Sportgeschäftsführer Andreas Rettig herbeigeführten Kampfabstimmung dem Kartellamt zur Prüfung vorgelegt, vor allem wegen der Ausnahmen Bayer Leverkusen (100 Prozent Bayer AG), VfL Wolfsburg (100 Prozent Volkswagen AG) und TSG Hoffenheim (96 Prozent Dietmar Hopp). Zudem sorgte der Fall RB Leipzig, den Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt einst als "findige Auslegung des Vereinsrechts" bezeichnet hat, für Kritik. Nach jahrelangem Prozedere einigten sich DFL-Präsidium und Kartellamt jüngst auf eine vermeintlich wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Version. Noch fehlen jedoch die nötigen Verpflichtungszusagen des Liga-Verbandes, die dieser eigentlich bei seiner Mitgliederversammlung am 9. Oktober zur Beschlussfassung in die Abstimmung geben wollte.
Befangenheitsvorwürfe gegen Beisitzenden
Daraus jedoch wird nun nichts. Das geht aus einem Schreiben der DFL an die 36 Klubs der Bundesliga und 2. Liga hervor, das dem kicker vorliegt. "Der Vorsitzende der zuständigen 11. Beschlussabteilung hat die DFL gestern mündlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Beigeladener zum Verfahren (HAM International Ltd.) in seiner fristgerecht in dieser Woche eingereichten Stellungnahme zu dem Zusagenentscheidungsentwurf vom 13. Juli 2023 Befangenheitsvorwürfe gegen den berichterstattenden Beisitzenden der Beschlussabteilung erhoben hat. Diese Vorwürfe werden u.a. mit vermeintlichen Versäumnissen bei der Verfahrens- und Aktenführung begründet. Der Sachverhalt wird nun von der Prozessabteilung des Bundeskartellamts geprüft, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann", heißt es in dem Schreiben vom 22. September.
Vor Abschluss der Prüfung wäre ein Beschluss durch den Liga-Verband natürlich unsinnig, weshalb die DFL die Abstimmung für die Mitgliederversammlung am 7. Dezember neu ansetzen will. Denn, so heißt es weiter: "Wir gehen mit der Beschlussabteilung davon aus, dass der abschließende Beschluss, mit dem die Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden, nach Abschluss der Prüfung rechtzeitig ergehen kann und vorliegen wird."