Der VfL Bochum hat binnen eines Monats bereits die dritte Geldstrafe vom DFB-Sportgericht aufgebrummt bekommen. Nach 3000 Euro und 63.000 Euro im Dezember - jeweils für pyrotechnische Vergehen zu Beginn der Saison - muss der Bundesliga-Vorletzte nun weitere 38.000 Euro aufbringen. Das teilte der DFB am Montag mit.
Dabei wurden zwei Fälle "eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" auf einen Schlag geahndet. Am 18. September waren nach DFB-Angaben kurz vor Beginn des Heimspiels gegen den 1. FC Köln (1:1) im Bochumer Zuschauerbereich mindestens 25 bengalische Feuer abgebrannt und später noch ein Böller gezündet worden. Vor und während des DFB-Pokal-Zweitrundenrundenspiels bei Drittligist SV Elversberg (1:0) einen Monat später zählte der Verband insgesamt zwölf entzündete Blinker.
Zwar kann der VfL mit 12.800 Euro erneut einen Teil der Geldstrafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, dennoch dürfte es den Verantwortlichen zu denken geben, dass bereits nach 15 Spieltagen die 100.000-Euro-Grenze geknackt wurde. Der Klub hat dem Doppel-Urteil des Sportgerichts zugestimmt.
Hertha muss weitere 33.000 Euro zahlen
Auch Hertha BSC nähert sich dieser unguten Schallmauer bereits. In dieser Spielzeit hatten die Hauptstädter schon drei Geldstrafen mit einem Gesamtvolumen von 51.000 Euro gesammelt, am Montag kamen weitere 33.000 Euro hinzu - und wie bei den Fällen zuvor ging es um gezündete pyrotechnische Gegenstände.
Konkret bestrafte das DFB-Sportgericht acht entzündete Rauchkörper und fünf bengalische Feuer während des Auswärtsspiels bei Werder Bremen am 28. Oktober (0:1) sowie "mindestens 20 Nebeltöpfe" in der Halbzeitpause des Duells mit dem FC Bayern eine Woche später (2:3). Pro pyrotechnischem Vergehen verhängt das Sportgericht in der Regel 1000 Euro. Hertha kann ebenfalls bis zu 10.900 Euro der Summe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden und hat dem Urteil zugestimmt.
Mit Aufschlag: Dritte kleine Strafe für Leverkusen
Auch schon die dritte Geldstrafe in dieser Spielzeit bekam Bayer Leverkusen auferlegt, bewegt sich dabei allerdings in anderen finanziellen Sphären als die beiden Bundesliga-Rivalen: Nach 5000 und 250 Euro im September bzw. Oktober verhängte das Sportgericht diesmal eine Geldstrafe über 6250 Euro gegen den Werksklub. Hintergrund sind fünf gezündete Rauchkörper zu Beginn des Gastspiels bei Eintracht Frankfurt (1:5). Wegen der folgenden eineinhalbminütigen Spielunterbrechung gab es einen Aufschlag von 25 Prozent. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.