Int. Fußball

Boateng zu Geldstrafe verurteilt: Weltmeister gilt als vorbestraft

34-Jähriger in zwei Fällen wegen Körperverletzung verurteilt

Boateng zu Geldstrafe verurteilt: Weltmeister gilt als vorbestraft

Jerome Boateng am Mittwoch vor dem Landgericht München.

Jerome Boateng am Mittwoch vor dem Landgericht München. picture alliance

Boateng wurde angeklagt, weil er im Jahr 2018 seine damalige Freundin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat, in einem Urlaub beleidigt, geschlagen und verletzt haben soll. In dieser Sache war Boateng bereits im vergangenen Jahr vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten alle Beteiligten Rechtsmittel ein, weshalb es nun zu dem Berufungsprozess vor dem Landgericht München I gekommen ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren für Boateng gefordert, die Verteidigung des 34-Jährigen plädierte auf Freispruch. Das Gericht sprach gegen den Weltmeister von 2014 eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro aus - also insgesamt 1,2 Millionen Euro. Anders als beim Urteil von 2021 gilt Boateng mit der nun ausgesprochenen Strafe als vorbestraft - die Vorstrafe greift ab dem 91. Tagessatz. 

Richter Forstner: "Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo"

Letztendlich sah das Gericht die Anklagepunkte als erfüllt an. "Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", sagte Richter Andreas Forstner am Mittwoch. Verurteilt wurde Boateng nun in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur einem Fall.

Während für Staatsanwältin Stefanie Eckert die nun verurteilten Vorfälle wohl "nur die Spitze des Eisbergs" sind, führten die Verteidiger Boatengs aus, dass Boatengs Ex-Freundin" die Vorwürfe im Kampf um die Kinder» erfunden und "instrumentalisiert" hat. Zudem beklagten sie eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Boateng sei jemand, "der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist", sagte sein Anwalt Peter Zuriel. "Eine prominente Person kann sich nicht in derselben Weise verteidigen wie es ein 0815-Mensch tun würde." 

Die Verteidigung sprach von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage der Ex-Freundin Boatengs und verwiesen deshalb auf den  juristischen Zweifelssatz "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten). Diese Sicht wischte Richter angesichts des Andres Forstner beiseite: "Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo."

jer, dpa