Bundesliga

BFH-Urteil schlägt hohe Wellen

Berater und Vereine im Visier

BFH-Urteil schlägt hohe Wellen

Das Verhältnis zwischen Spielern, Beratern und Vereinen muss neu geregelt werden.

Das Verhältnis zwischen Spielern, Beratern und Vereinen muss neu geregelt werden. picture-alliance

Das Urteil vom 16. Oktober hat Sprengkraft: Einzelnen Klubs drohen für die vergangenen fünf Jahre Steuernachzahlungen von bis zu 26 Millionen Euro, Vereinsfunktionären in Führungspositionen außerdem staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Veruntreuung von Vereinsvermögen.

Bemängelt wird die Praxis, dass Spielerberater Rechnungen an die Vereine stellen und von diesen ein Honorar erhalten - nach Ansicht des Bundesfinanzhofs für nicht erbrachte Leistungen, so dass kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden könne. Dabei wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Spieler von den Beratern zumindest auch Leistungen empfangen hätten. Um einen Vorsteuerabzug geltend zu machen, müssten die Spielervermittler ihre Leistungen jedoch für den Verein und nicht für den betroffenen Spieler erbringen. Beides zugleich ist nicht möglich, verdeutlicht der BFH mit einem Verweis auf Bestimmungen des Spielervermittler-Reglements der FIFA, nach dem Vermittler "verpflichtet sind, im Rahmen des gleichen Transfers nur die Interessen einer beteiligten Partei zu vertreten".

In seiner Ausgabe vom 21. Oktober 2013 berichtet der kicker, wie der Fall, der sich über sieben Jahre hinzog, in Mönchengladbach ausgelöst wurde. Borussia Mönchengladbach legt Wert auf die Feststellung, dass es bei Borussia keine Vereinbarungen mit Spielervermittlern gibt oder gab, aus der Steuerprüfer entnehmen können, dass "grundsätzlich versucht werden soll, die Vergütung vom arbeitgebenden Verein zu erhalten".

Besondere Erwähnung von Familienangehörigen

Besonders im Fokus standen im Verfahren auch Familienangehörige als Spielervertreter. Gerade diese dürften Rechnungen für ihre Dienste nur den von ihnen vertretenen Spielern in Rechnung stellen. Ein prominenter Fall, der durch diese Ansicht des BFH ins Blickfeld gerät, ist Nationalspieler Mesut Özil und sein Vater Mustafa, der ihm lange als Berater zur Seite stand. Mustafa Özil habe nach Ansicht von Steuerexperten für seine Tätigkeiten bei Vereinswechseln seines Sohnes keine Honorare von einem Verein erhalten dürfen.

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Werder Bremen legt Wert auf die Tatsache, dass es entgegen der Darstellung im Kicker vom 21.10.2013 im Rahmen des Transfers von Mesut Özil von Schalke 04 zu Werder Bremen keinen Beratervertrag mit dem Vater Mustafa Özil oder einem anderen Verwandten des Spielers gab.

"Werder Bremen hat nie eine Rechnung von Mustafa Özil erhalten und daher auch nicht bezahlt. Der Transfer des Spielers kam ausschließlich mit Hilfe der Agentur 'International Soccer Management' des von der FIFA lizenzierten Reza Fazeli zustande", erklärte Werders Mediendirektor Tino Polster.