Laut Mitteilung des DFB geschah dies mit Zustimmung aller Beteiligter. Die Verteidigung des HSV-Profis hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Diese hatte nicht nur vor dem DFB-Bundesgericht Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt, sondern auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS).
"Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst", erklärt Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, und fügt an: "Die Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesgericht würde bei einer Nichtannahme der Berufung seitens des CAS oder einer rechtskräftigen Entscheidung des CAS wieder enden. Darüber hinaus können die Berufungsführer eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesgericht beantragen, wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte."
Sportgericht: Zwei Jahre Sperre
Vuskovic wurde vom Sportgericht am 30. März 2023 wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien rückwirkend zum 15. November 2022 mit einer Sperre von zwei Jahren belegt. Nach dem Urteil gingen drei Berufungen ein: vom DFB-Kontrollausschuss, der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und Vuskovic selbst.
Beim Hamburger Profi sei körperfremdes Erythropetin, kurz EPO, vorhanden gewesen, so das Urteil des Sportgerichts. Der HSV stand stets zu seinem Spieler. Eine fristlose Kündigung, juristisch durchaus möglich, ist keine Option.
Vuskovic hatte sich nach dem Urteil bei Instagram geäußert. "Ich danke euch allen für eure enorme Unterstützung in diesen Momenten", schrieb der Kroate. "Ich werde mich davon nicht brechen lassen und bis zum Ende kämpfen, um die Wahrheit zu beweisen." Das könnte allerdings noch eine Weile dauern.