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Bayern ändert seine Satzung: Die Saison 2019/20 hat höchste Priorität

Entfällt die kommende Spielzeit sogar komplett?

Bayern ändert seine Satzung: Die Saison 2019/20 hat höchste Priorität

Der Plan bleibt alternativlos: Die aktuelle Spielzeit im bayerischen Amateurfußball soll zu Ende gespielt werden, auch wenn das die Folgesaison kosten würde.

Der Plan bleibt alternativlos: Die aktuelle Spielzeit im bayerischen Amateurfußball soll zu Ende gespielt werden, auch wenn das die Folgesaison kosten würde. imago images

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat am 23. April beschlossen, dass die Saison im Amateurfußball fortgesetzt werden soll. In anderen Landesverbänden stehen die Zeichen dagegen auf Abbruch.

Jetzt hat der BFV, größter Landesverband unter dem Dach des DFB, seine Satzung an mehreren Stellen an den Plan angepasst, ab 1. September wieder spielen zu können. Neben einigen eher kleinteiligen Detailfragen zu Antragsfristen oder beispielsweise Spielgenehmigungen für Nicht-EU-Ausländer hat vor allem ein Passus eine gewisse Sprengkraft: "Das Spieljahr 2020/2021 beginnt frühestens nach Abschluss des Spieljahres 2019/2020 und kann in verkürzter und/oder geänderter Form ausgespielt werden oder ganz entfallen. Eine Entscheidung über eine Austragung der Saison 2020/2021 in verkürzter und/oder geänderter Form ist spätestens drei Wochen nach Fortsetzung des Spielbetriebs der Saison 2019/2020 zu treffen, wobei sicherzustellen ist, dass das Spieljahr 2019/2020 vorrangig zu Ende gespielt wird."

Im Klartext heißt das, dass für den bayerischen Verband höchste Priorität hat, die aktuelle Spielzeit zu beenden, auch wenn das im Extremfall die komplette Saison 2020/21 zum Einsturz bringen könnte. Über die Beweggründe muss nicht groß spekuliert werden, BFV-Präsident Rainer Koch hat schon mehrfach anklingen lassen, dass der Verband juristische Konsequenzen im Falle eines Saisonabbruchs fürchtet. Kochs Credo lautete stets: "Grüner Rasen statt Grüner Tisch". Weiter betonte Koch im April: "Es gibt für uns keine Alternative. Wir sind nicht bereit, die persönliche Haftung für einen Abbruch zu übernehmen. Wir wollen keine Prozesse, keine einstweiligen Verfügungen."

Nun geht der Blick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden behördlichen Vorgaben. Der BFV wird seine Vereine mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen informieren, wenn die Saison wieder aufgenommen werden kann. Inzwischen tagen sogenannte Lösungs-Arbeitsgruppen (LAGs), die zeitnah konkrete Regelungen ausarbeiten sollen, die wichtige Bereiche - wie insbesondere Spielerwechsel im Sommer - umfassen.

stw