Champions League

UEFA-Strafe: Eintracht Frankfurt kommt glimpflich davon

Marseille von UEFA deutlich härter bestraft

"Auswärtssperre" und "Zuschauer-Teilausschluss" auf Bewährung: Eintracht kommt glimpflich davon

Beim CL-Spiel zwischen Marseille und Frankfurt hatten sich Fans beider Lager gegenseitig mit Feuerwerkskörpern attackiert.

Beim CL-Spiel zwischen Marseille und Frankfurt hatten sich Fans beider Lager gegenseitig mit Feuerwerkskörpern attackiert. IMAGO/Eibner

Laut UEFA-Mitteilung wird es Eintracht Frankfurt untersagt, zum nächsten Auswärtsspiel in einem UEFA-Wettbewerb Eintrittskarten zu verkaufen. Neben dieser "Auswärtssperre" gibt es auch einen "Zuschauer-Teilausschluss" von mindestens 1000 Plätzen beim nächsten Heimspiel in einem UEFA-Wettbewerb.  Beide Strafen wurden von der UEFA allerdings für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Heißt: Die Eintracht kam glimpflich davon, mal abgesehen von der Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro, die der SGE auch aufgebrummt wurde. 

Wie die Eintracht in einer Mitteilung schreibt, wurden die "Ausschlussstrafen ausdrücklich für den Tatbestand des rassistischen Verhaltens verhängt, also dem Zeigen des 'Hitlergrußes' und weiterer faschistischer Gesten, die von zwei Personen vor dem Spiel in Richtung französischer Anhänger getätigt wurden".

Unter dem Strich steht jedoch, dass die Eintracht sowohl das kommende Champions-League-Heimspiel gegen Tottenham Hotspur als auch das Rückspiel in London ohne Einschränkungen austragen wird können. Entsprechend groß ist auch die Erleichterung bei den Hessen, wie Vorstandsmitglied Philipp Reschke betonte.  

SGE auf ganz dünnem Eis

"Das Urteil berücksichtigt ganz offensichtlich nicht nur die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen rund um das Spiel und die Ausnahmezustände in der Stadt und im Stadion, sondern auch unsere enormen organisatorischen Bemühungen und insbesondere die klare Haltung und Kommunikation des Klubs zu den Vorkommnissen."

Zum Glück aus Frankfurter Sicht, hatte die Berufungskammer der UEFA die Vorkommnisse rund um das Europa-League-Halbfinale gegen West Ham in der vergangenen Saison, als Eintracht-Anhänger nach dem 1:0 und dem damit verbundenen Finaleinzug den Platz gestürmt hatten, in seine Bewertung der Vorkommnisse in Marseille nicht aufgenommen.

Wegen des Platzsturms waren die Hessen nämlich schon zu einer Partie unter Ausschluss von Zuschauern verurteilt worden, die Strafe damals wurde jedoch auch zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt sind es also gleich drei Bewährungen, auf die die SGE Acht geben muss - die Adler befinden sich demnach weiter auf ganz dünnem Eis. 

Weitaus härter traf es Marseille, das seinerseits auf Bewährung war und deshalb nun das nächste Heimspiel gegen Sporting Lissabon unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen wird müssen. Dazu kommt noch ein weiterer Teil-Ausschluss wegen des Abfackelns von Pyrotechnik, des Werfens von Gegenständen, der Nutzung von Lasern und weiterer Delikte. 

drm

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