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Auch Fußgängern drohen Punkte

Gehwegpflicht, Zebrastreifen, rote Fußgängerampel

Auch Fußgängern drohen Punkte

Zebrastreifen: Wenn ein solcher Überweg vorhanden ist, muss er von Fußgängern auch benutzt werden.

Zebrastreifen: Wenn ein solcher Überweg vorhanden ist, muss er von Fußgängern auch benutzt werden. Brian Merrill/pixabay

Muss ich als Fußgänger den Gehweg benutzen?

Ja, so schreibt es Paragraf 25, Absatz 1 der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ausdrücklich vor.

Und wenn kein Gehweg vorhanden ist?

Nur wenn weder ein Gehweg noch ein Seitenstreifen angelegt ist, dürfen Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen. Innerorts können sie entweder am linken oder am rechten Straßenrand gehen, außerorts sollten sie - sofern zumutbar - die linke Seite benutzen. Grund: So werden sie vom entgegenkommenden Verkehr besser wahrgenommen und erkennen auch ihrerseits herannahende Fahrzeuge zuverlässiger, weil sie diese nicht im Rücken haben. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig nicht am linken Fahrbahn läuft, kann mit 5 Euro Bußgeld belegt werden.

Wann muss man hintereinander gehen?

Wenn notgedrungen die Fahrbahn benutzt werden muss, und dann bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen. Und sowieso dann, wenn "die Verkehrslage es erfordert" (Paragraf 25 StVO).

Große Last dabei: Besser ausweichen?

Wer, beispielsweise, ein Fahrrad schiebt oder einen sperrigen Gegenstand trägt, muss unter Umständen vom Gehweg oder Seitenstreifen auf die Fahrbahn ausweichen. Dies kann dann der Fall sein, wenn andere Fußgänger erheblich durch die Last behindert werden würden.

Fahrbahn überqueren: Was ist zu beachten?

Die StVO ordnet an, dass Fußgänger die Straße auf dem kürzesten Weg überqueren und dabei den vorrangigen Verkehr beachten müssen. Hält sich ein Passant nicht an diese Vorschrift und gefährdet dadurch andere, sind 5 Euro Bußgeld fällig. Kommt es zu einem Sachschaden oder Unfall, stehen 10 Euro Bußgeld im Raum.

Darf ich über eine Absperrung steigen?

Nein. Über eine Absperrung oder ein Kettengeländer zu klettern, um dann die Straße zu überqueren, kostet 5 Euro.

Habe ich Vorrang vor abbiegendem Verkehr?

Ja. Laut ADAC muss ein Abbiegender auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls warten. Das gilt auch für Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen.

Zebrastreifen: Wie bemerkbar machen?

Eigentlich gar nicht. Die Absicht, einen Zebrastreifen zu überqueren, brauchen Fußgänger weder durch Stehenbleiben noch durch Handzeichen oder Blickkontakt zu signalisieren. Denn: Auto- oder Motorradfahrer müssen schon dann stehenbleiben, wenn das Vorhaben des Passanten "objektiv erkennbar" ist - beispielsweise, weil er zügig auf den Zebrastreifen zugeht.

Sicherheitshalber sollten sich Fußgänger freilich immer vergewissern, ob der andere Verkehrsteilnehmer tatsächlich angehalten hat.

Zebrastreifen oder Ampel ignorieren: Ist das erlaubt?

Nein. Wenn ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel vorhanden sind, müssen sie auch benutzt werden. Passanten, die an anderer Stelle über die Fahrbahn laufen, können mit 10 Euro Bußgeld belegt werden.

Experten der ARAG-Rechtsschutzversicherung machen außerdem darauf aufmerksam, dass Autofahrer nicht damit rechnen müssen, "dass Passanten an willkürlichen Stellen die Straße überqueren". Ignoriere ein Fußgänger diese Regel, könne ihm bei einem Unfall mindestens eine Teilschuld zugesprochen werden. So hat es das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden (OLG Hamm, Az.: 9 U 131/16).

Bei Rot über die Fußgängerampel?

So verlockend es erscheint, bei "Rot" schnell über die Straße zu huschen, wenn doch weit und breit kein Auto zu sehen ist: Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein No-Go und kann mindestens 5 Euro Bußgeld kosten.

Wiederholungstäter müssen sogar einen Flensburg-Punkt einkalkulieren - selbst dann, wenn sie (noch) keinen Führerschein besitzen. In besonders gravierenden Fällen droht sogar ein Fahrverbot. Besonders hart treffen kann es Jugendliche, die als Fußgänger bereits Flensburg-Punkte angesammelt haben: Im ungünstigsten Fall lehnt die Führerscheinstelle ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ab.

Fußgängerampel außer Betrieb: Und jetzt?

Wenn die Fußgängerampel komplett ausgeschaltet ist oder gelb blinkt, hilft ein Blick auf die Fahrbahn: Ist keine Markierung vorhanden oder wird der Übergang nur durch gestrichelte Linien als "Fußgängerfurt" gekennzeichnet, besitzt laut ADAC der fließende Verkehr Vorfahrt. Anders sieht es aus, wenn ein Zebrastreifen aufgebracht ist: Dann haben Fußgänger Vorrang.

Ulla Ellmer