3. Liga

DFB-Sportgericht weist einen Münster-Einspruch zurück

Zwei Klagen des Drittligisten gegen Spielwertungen laufen noch

DFB-Sportgericht weist einen Münster-Einspruch zurück

Der erste Münsteraner Einspruch wurde zurückgewiesen.

Der erste Münsteraner Einspruch wurde zurückgewiesen. imago images

"Preußen Münster konnte keine sachlichen Gründe für den Einspruch vorbringen, wie sie in Paragraph 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung aufgezeigt werden. Auch sonstige, unbenannte Einspruchsgründe, die mit den in Paragraph 17 beschriebenen Fällen vergleichbar wären, konnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Deshalb war der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen", wird Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, auf dfb.de zitiert.

Münster hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe.

Die Preußen haben auch bereits gegen die Spielwertungen der Niederlagen in Chemnitz (0:1) und in Braunschweig (0:1) geklagt. Diese Einsprüche sind derzeit noch bei den zuständigen DFB-Instanzen anhängig. Über diese wird jeweils im Einzelfall beraten und entschieden werden.

Die Münsteraner hatten sich bereits mit einem Widerspruch gegen die generelle Fortsetzung des Spielbetriebs und gegen die darauf folgenden Spielansetzungen gewehrt. Ein "sportlich integrer Wettbewerb" sei unter anderem angesichts von Regeländerungen während der Saison nicht mehr gegeben, begründet der SCP seine Haltung. Außerdem werden gesundheitliche Risiken für die Spieler und unklare Vertragssituationen aufgrund der Saisonverlängerung über den 30. Juni hinaus angeführt. Aus diesen Gründen spiele man "seit dem Wiederbeginn der 3. Liga ausschließlich unter ausdrücklichem Vorbehalt bzw. Protest". Wenn juristisch möglich (bei Niederlagen) legen die Münsteraner seitdem Einspruch gegen die jeweilige Spielwertung ein.

mst