Bundesliga

Elfmeter, Handspiel, VAR: Die wichtigsten Regeländerungen 2020/21

Was sich zur neuen Saison ändert

Die wichtigsten Regeländerungen 2020/21

Elfmeter, Handspiel, Videobeweis: Dazu gibt es auch 2020/21 Anpassungen.

Elfmeter, Handspiel, Videobeweis: Dazu gibt es auch 2020/21 Anpassungen. imago images (3)

Neue Saison, neue Regeln: Wie immer hat das International Football Association Board (IFAB) die bisherigen Fußballregeln überarbeitet und Neuerungen vorgenommen, die traditionell mit dem 1. Juni in Kraft getreten sind.

Ob Elfmeter oder Handspiel, Vorteilsregelung oder VAR: In vielen wichtigen Bereichen hat das IFAB die bisherigen Regeln weiterentwickelt, ganz große Neuerungen bleiben allerdings diesmal aus. Ein Überblick.

Die Grenze zwischen Schulter und Arm verläuft unten an der Achselhöhle.

Ob das die unbefriedigende Handspielregel verbessert, bleibt fraglich: Das IFAB stellt diesmal lediglich klar, wo der Unterschied zwischen Schulter (nicht strafbar) und Arm (potenziell strafbar) liegt. Bei angelegtem Arm ist die Grenze auf Höhe der Achselhöhle.

Ein unabsichtliches Handspiel durch einen Angreifer wird nur geahndet, wenn es unmittelbar vor einem Tor oder einer klaren Torchance erfolgt.

Das ist die zweite Änderung beim Dauerthema Handspiel. Begeht ein Spieler des angreifenden Teams in der Entstehung eines Tores oder einer Torchance ein unabsichtliches Handspiel, wird es seit letzter Saison geahndet. Jetzt präzisiert das IFAB den Zeitpunkt: Strafbar bleibt das nur noch, wenn der Ball auf diese Weise zu einem Mitspieler springt und "umgehend" ein Tor oder eine Torchance folgt. Wird nach dem Handspiel jedoch zunächst "per Pass oder Dribbling weitergespielt" und/oder werden "mehrere Pässe" aneinandergereiht, liegt kein strafbares Handspiel mehr vor.

Zu den absichtlichen Aktionen eines Verteidigers, die eine Abseitsstellung "aufheben", gehört auch das Handspiel.

Schon jetzt steht ein Spieler nicht strafbar im Abseits, wenn ihn der Ball erreicht, nachdem ihn ein Gegenspieler absichtlich gespielt hat. Das gilt nun auch, wenn der Ball durch ein absichtliches Handspiel des Gegenspielers bei ihm landet.

Der Torhüter wird für ein Vergehen bei einem Elfmeter seltener bestraft.

So lässt sich kurz zusammenfassen, was das IFAB bei Strafstößen ändert. Begeht der Torwart bei der Ausführung ein Vergehen, wird das nicht länger geahndet, wenn der Elfmeter - ohne Torhüter-Berührung - vorbei, drüber oder ans Aluminium geschossen wird. Außer, das Vergehen hat "den Schützen eindeutig gestört". Liegt ein ahnungswürdiges Vergehen vor, sieht der Torhüter neuerdings nicht mehr gleich Gelb, sondern wird zunächst ermahnt. Verstoßen Torhüter und Schütze gleichzeitig gegen die Regeln, wird nur der Schütze bestraft. In letzterem "seltenen Fall", so das IFAB, "ist der Elfmeterschütze zu verwarnen, da sein unzulässiges Antäuschen zum Vergehen des Torhüters geführt hat".

Führt eine Mannschaft einen Freistoß schnell aus, kann der Übeltäter nachträglich einen Strafenrabatt erhalten

Führt eine Mannschaft einen Freistoß schnell aus und kommt zu einer klaren Torchance, kommt der Spieler, der das Vergehen beging, um eine Verwarnung herum - sofern er "nur" einen aussichtsreichen Angriff unterbunden hatte. Handelt es sich bei dem Vergehen um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, wird er nun verwarnt, anstatt wie bisher Rot zu sehen. Dabei handelt es sich um taktische Fouls, ausgenommen hiervon sind grobe Fouls, die aufgrund der Schwere ohnehin eine Karte rechtfertigen würden.

Ein Torhüter kassiert eine Karte, wenn er nach einer Spielfortsetzung den Ball unmittelbar ein zweites Mal berührt.

Torhüter dürfen nach einem selbst ausgeführten Abstoß, Freistoß etc. den Ball erst dann wieder berühren (mit oder ohne Hand), wenn ihn dazwischen ein anderer Spieler berührt hat. Nun soll er auch mit Gelb oder Rot bestraft werden, wenn er damit einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Gegentor verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

Der Videoassistent darf dem Schiedsrichter eine Entscheidung empfehlen.

Im VAR-Protokoll streicht das IFAB eine Anmerkung in Klammern: Fällt dem VAR eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung auf, sollte er das dem Schiedsrichter auch bisher mitteilen - allerdings nicht die zu treffende Entscheidung. Diese Einschränkung findet sich in den neuen Regeln nicht mehr, "da der VAR den Schiedsrichter bei der Entscheidungsfindung beraten darf, wobei stets der Schiedsrichter endgültig entscheidet", so das IFAB.

Verwarnungen und Ermahnungen werden nicht mehr aufs Elfmeterschießen übertragen.

Bisher konnten Spieler vom Platz fliegen, wenn sie während des Elfmeterschießens eine zweite Gelbe Karte kassiert haben. Das ist nun nicht mehr möglich: Weil das Elfmeterschießen laut IFAB "nicht mehr zum Spiel gehört", werden Verwarnungen und Ermahnungen, die während des Spiels (inklusive Verlängerung) ausgesprochen wurden, im Elfmeterschießen nicht länger berücksichtigt.

Jörn Petersen

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