Regionalliga

SV Wilhelmshaven darf nach Zwangsabstieg nicht in Regionalliga zurück

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

SV Wilhelmshaven darf nach Zwangsabstieg nicht in Regionalliga zurück

Beim Pokal-Spiel gegen Borussia Dortmund (0:3) feierten die Fans des SV Wilhelshaven im August 2013 - am Saisonende stand der Zwangsabstieg.

Beim Pokal-Spiel gegen Borussia Dortmund (0:3) feierten die Fans des SV Wilhelshaven im August 2013 - am Saisonende stand der Zwangsabstieg. picture alliance

Seit rund zwölf Jahren läuft inzwischen der Rechtsstreit, in dem sich der SV Wilhelmshaven erst gegen die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung und dann gegen den in der Folge ausgesprochenen Zwangsabstieg wehrt. Im Januar 2007 hatte der SVW den Spieler Sergio Sagarzazu verpflichtet, der insgesamt elf Regionalliga-Partien für den Verein bestritt.

Die Chronologie im "Fall" SV Wilhelmshaven

Weil der Klub sich weigerte, die von der FIFA festgelegte Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157.500 Euro zu zahlen, wurde zum Ende der Saison 2013/14 der Zwangsabstieg aus der Regionalliga angeordnet. Wilhelmshavens Klage gegen diese Strafe ging bis zum Bundesgerichtshof, der diese im September 2016 für nicht gerechtfertigt erklärte. Seitdem bemühte sich der Verein um eine Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord, scheiterte zunächst in zwei Instanzen und nun auch mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof.

BGH: Der Nachweis fehlt

Die Wilhelmshavener hätten nicht nachgewiesen, dass sie ohne den Abstieg heute noch in der Regionalliga spielen würden, teilte das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Eine Zulassung zum Spielbetrieb in der nächsten Saison könne deshalb nicht verlangt werden.

Nach der neuen Entscheidung des BGH kann der SVW zwar als Schadenersatz die Herstellung des Zustands verlangen, der bestünde, wenn er nicht abgestiegen wäre. Laut Statut und Spielordnung des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV) beziehe sich ein solcher Anspruch aber nur auf die jeweils nächste Spielzeit. Der Verein könne also nur dann wiederaufsteigen, "wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass er bei einer Teilnahme in der Spielzeit 2014/2015 auch heute noch in der Regionalliga Nord spielen würde". Dafür fehle der Nachweis. Die BGH-Richter wiesen die Revision des SV Wilhelmshaven ohne Verhandlung bereits am 24. April per Beschluss zurück.

Die Realität ist Bezirksliga

Nach dem Zwangsabstieg 2014 erhielt der SV Wilhelmshaven auch keine Lizenz für die Oberliga. Zur Saison 2014/15 ging er in der sechstklassigen Landesliga an den Start. 2016 erfolgte der Abstieg in die Bezirksklasse, in der der Klub auch in der laufenden Saison angesiedelt ist.

Bezirksliga Weser-Ems 2 (Niedersachsen)

bru/dpa