2. Bundesliga

SV Wehen Wiesbaden legt Einspruch gegen Spielwertung in Dresden ein

Umstrittene Szene mit Folgen?

Wiesbaden legt Einspruch gegen Spielwertung in Dresden ein

Der VAR an der Leinwand: Das zurückgenommene Tor der Wiesbadener.

Der VAR an der Leinwand: Das zurückgenommene Tor der Wiesbadener. imago images

Dass es zur Halbzeit (und am Ende) in Dresden aus Wiesbadener Sicht 0:1 und nicht 1:0 stand, lässt den Zweitliga-Aufsteiger nicht los. Wie der kicker erfuhr und der DFB inzwischen bestätigte, haben die Hessen beim DFB Einspruch gegen die Wertung der Partie eingelegt.

In der 26. Minute hatte Toptorjäger Manuel Schäffler das vermeintliche 1:0 für die Gäste erzielt, der Treffer wurde jedoch nach VAR-Eingriff zurückgenommen, weil der Ball beim vorangegangenen Dresdner Angriff im Aus gelandet war.

Nico Schäfer, Geschäftsführer der Hessen, hatte bereits am Sonntag enttäuscht erklärt: "Dadurch, dass übersehen wurde, dass der Ball im Toraus war, hatten ja zunächst nicht wir einen Vorteil, sondern Dynamo. Der 51-Jährige sah durch diese Korrektur "einen Widerspruch zum Geist der Regel. Zudem ist das für mich ganz klar eine neue Spielsituation."

Wiesbaden habe "nun noch Zeit, seinen Einspruch detailliert auszuführen", teilte der DFB mit. "Das zuständige DFB-Sportgericht wird dann zu gegebener Zeit über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden."

Wie der Verein am Montag mitteilte, stützt er den Einspruch auf §17 Nr. 2c) RuVO, "nach dem die Rücknahme des SVWW-Führungstreffers nach Intervention durch den VAR regelwidrig erfolgte und diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat". Dies sei das Ergebnis von Prüfungen und Beratungen mit den Anwälten Prof. Christoph Schickhardt und Dr. Joachim Rain, die den SVWW in diesem Fall vertreten.

Anderer Einspruch zurückgezogen: Aigner-Sperre ist rechtskräftig

Ein anderer Einspruch der Wiesbadener wird hingegen nicht mehr verhandelt: Am Montagvormittag teilte der DFB mit, dass der Einspruch gegen eine Drei-Spiele-Sperre für Wiesbadens Stefan Aigner vor der für den heutigen Montag um 14 Uhr angesetzten mündlichen Verhandlung zurückgezogen wurde. Das Urteil ist damit rechtskräftig, Aigner fehlt dem SVWW damit noch bis Ende November. Nach der Länderspielpause treffen die Hessen auf Holstein Kiel (23.11.) und den 1. FC Nürnberg (30.11.).

Aigner wurde vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen einer "Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall" bestraft. Während der Partie gegen den Hamburger SV (1:1) war Aigner auf den am Boden liegenden Tim Leibold getreten, Schiedsrichter René Rohde (Rostock) hatte die Aktion als Tätlichkeit gewertet und den 32-jährigen Aigner vom Platz gestellt.

BH/mkr