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Mountainbiken auf eigene Gefahr

Radler tragen selbst Verantwortung

Mountainbiken auf eigene Gefahr

Biken über Stock und Stein: Macht Spaß, ist aber nicht ganz risikolos.

Biken über Stock und Stein: Macht Spaß, ist aber nicht ganz risikolos. ampnet/Bosch

Wer haftet eigentlich, wenn auf dem Mountainbike-Ritt durch den Wald etwas passiert? Diese Frage stellte sich im Falle eines Bikers, dem an einer abschüssigen Stelle eine Hangsicherung aus Holzstämmen zum Verhängnis geworden war. Der Radler verlor den Bodenkontakt, stürzte und verletzte sich. Die Sicherung sei für ihn nicht zu erkennen gewesen, argumentierte der Mountainbiker und verklagte die Gemeinde als Waldbesitzer auf Schmerzensgeld. Begründung: Sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 1 U 12/19) wies die Verantwortung indes dem Radler selbst zu. Waldbesucher hätten mit "waldtypischen Gefahren" zu rechnen. Auf Hindernisse müssten sie sich einstellen und stets in der Lage sein zu reagieren.

"Wenn der Biker die Stelle nicht ausreichend einsehen konnte, hätte er absteigen müssen", sagt Michaela Rassat von der DAS-Rechtsschutzversicherung. Bei Gefahren im Wald, mit denen Besucher rechnen müssen, sind Gemeinden von der Verkehrssicherungspflicht für ihre Wege entbunden.

ule