Bundesliga

Wie setzt sich der Schalker Ehrenrat zusammen?

Quintett entscheidet über Tönnies-Strafe

Wie setzt sich der Schalker Ehrenrat zusammen?

Wird am Dienstag dem Schalker Ehrenrat Rede und Antwort stehen: Clemens Tönnies.

Wird am Dienstag dem Schalker Ehrenrat Rede und Antwort stehen: Clemens Tönnies. imago images

Die meisten Namen der aktuellen Ehrenratsmitglieder sind auf Schalke kaum bis gar nicht bekannt, am ehesten noch der von Hans-Joachim Dohm. Der evangelische Pfarrer im Ruhestand ist seit 1989 Mitglied des FC Schalke, seit 2001 betreute er die Kapelle im Innern der Arena. Der "Vereinspfarrer" leitete unter anderem auch die Trauerfeier für den im Februar verstorbenen ehemaligen S04-Manager Rudi Assauer.

Die weiteren vier Ehrenratsmitglieder sind: Kornelia Toporzysek, S04-Mitglied seit 2005 und Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf; Prof. Dr. Klaus Bernsmann, S04-Mitglied seit 2008 und Leiter des Lehrstuhls für Straf-und Prozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum; Götz Bock, Mitglied seit 1989 und Richter am hessischen Finanzgericht sowie Steuerberater Bernhard Terhorst, Mitglied seit 1997.

Mindestens zwei Mitglieder müssen "die Befähigung zum Richteramt haben"

Der Ehrenrat besteht aus fünf aktiven oder passiven Mitgliedern, mindestens zwei von ihnen müssen nach Klubangaben "die Befähigung zum Richteramt haben". Um überhaupt für das Gremium in Frage zu kommen, muss man mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren Mitglied des Klubs sein. Der Ehrenrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt, zuletzt am 30. Juni dieses Jahres - also auf derselben Veranstaltung, auf der sich Clemens Tönnies turnusmäßig dem Votum der Anwesenden stellen musste und erneut in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Diesem gehört er seit 1994 an, seit 2001 ist er der Vorsitzende.

Der Ehrenrat kann als eine Art vereinseigene Ethik-Kommission von sich aus tätig werden - oder wenn er von Vereinsmitgliedern dazu aufgefordert wird. In der Causa Tönnies ist sowohl das eine als auch das andere erfolgt.

Strafmaß: Von Verwarnung bis hin zur Amtsenthebung

Am Dienstag, 6. August, entscheidet das Quintett über die Sanktionen gegen Tönnies nach dessen indiskutablen und vereinsschädigenden verbalen Entgleisungen, für die er sich im Rahmen des Ehrenrat-Treffens persönlich verantworten will. Die Bandbreite des Strafmaßes ist laut Satzung groß, sie reicht von einer Verwarnung bis hin zur Amtsenthebung. Denkbar ist, dass Tönnies für einen gewissen Zeitraum sein Amt ruhen lassen muss. Mindestens.

Toni Lieto